Influencer unter Beschuss: Prozess nach Silvester-Rakete in Berlin!

Berlin-Neukölln, Deutschland - Am 9. April 2025 steht ein 23-jähriger Influencer vor dem Landgericht Berlin. Der Prozess befasst sich mit einem explosiven Vorfall aus der Silvesternacht, als der Angeklagte eine Feuerwerksrakete auf eine Wohnung in Berlin-Neukölln abfeuerte. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm versuchte schwere Brandstiftung, versuchte gefährliche Körperverletzung und Sachbeschädigung vor. Das Gericht plant, heute um 9:30 Uhr Plädoyers und ein Urteil zu verhandeln, nachdem der Prozess bereits mehrere Tage andauerte.

Der Influencer wurde am 4. Januar 2025 am Flughafen BER festgenommen, als er versuchte, Deutschland zu verlassen. Seitdem befindet er sich in Untersuchungshaft, da Fluchtgefahr besteht. Laut Anklage wurde die Rakete „aus Eigennutz und völliger Rücksichtslosigkeit“ abgefeuert und landete in der Wohnung eines Mehrfamilienhauses, wobei ein Bett und die Tapeten beschädigt wurden. Glücklicherweise verhinderte der Wohnungsinhaber, dass das Feuer übergriff, und es gab keine Verletzten.

Zeugenberichte und Videoanalysen

Im Rahmen der Verhandlung wurden Videosequenzen des Vorfalls gezeigt. Ein Zeuge schilderte, dass schwarzer Rauch im Schlafzimmer sichtbar wurde und Glutreste aus dem Fenster geworfen wurden. Der Influencer äußerte Bedauern über das Geschehen und bezeichnete es als Versehen. Er hatte angenommen, dass die Rakete in den Himmel steigen würde, und wollte seiner Community auf Instagram Freude bereiten, nicht absichtlich handeln.

Ein Instagram-Video, in dem er sich entschuldigte, erzielte über 6 Millionen Aufrufe, wurde jedoch später gelöscht. Offenbar war der Angeklagte lediglich als Tourist in Berlin, was die Staatsanwaltschaft nicht von der schweren Anklage abbringen konnte. Im Prozess zeigt der Verteidiger bislang keine Bereitschaft zu einer Stellungnahme, und der Angeklagte selbst schweigt zu den Vorwürfen.

Rechtliche Implikationen für Influencer

In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der rechtlichen Einordnung von Influencern. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 9. September 2021 beschäftigt sich mit dem Unterlassungsanspruch bei fehlender Kenntlichmachung von kommerziellen Zwecken. Influencer werden als Unternehmen betrachtet, wenn sie ihre Präsenz zur Vermarktung von Produkten oder Dienstleistungen nutzen. Dabei sind Werbeeinnahmen als geschäftliche Handlungen zu werten und die Beurteilung ihrer Beiträge wird gelegentlich auf Kriterien von presseartigen Artikeln angewendet. Die Frage, ob der kommerzielle Zweck offensichtlich ist, wird von den Gerichten zunehmend kritisch betrachtet, vor allem, wenn Werbeinhalte und persönliche Erlebnisse miteinander verschmelzen.

Der Prozess wird am 7. April fortgesetzt, wobei insgesamt vier Verhandlungstage bis zum 16. April geplant sind. Die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit bleibt auf die weiteren Entwicklungen in diesem Fall gerichtet.

Für aktuelle Informationen rund um den Prozess ist die Berichterstattung von Merkur und rbb24 unerlässlich. Zudem sind rechtliche Rahmenbedingungen und deren Auswirkungen für Influencer in der Analyse von dejure.org von Bedeutung.

Details
Vorfall Brandstiftung, Körperverletzung, Sachbeschädigung
Ursache Rücksichtslosigkeit, Eigennutz
Ort Berlin-Neukölln, Deutschland
Festnahmen 1
Quellen