Kindergeld: Die Auszahlungstermine im Februar 2025 sind da!
Deutschland - Am 10. Februar 2025 erhalten viele Familien in Deutschland erneut finanzielle Unterstützung durch das Kindergeld. Diese Sozialleistung, die grundsätzlich allen berechtigten Familien gewährt wird, sorgt für eine entscheidende Entlastung im Budget vieler Haushalte. Die Auszahlung erfolgt monatlich und richtet sich nach der Endziffer der Kindergeldnummer. Die konkreten Überweisungstage variieren, und nicht selten erhalten die Empfänger ihr Geld nicht am Tag der Überweisung auf ihrem Konto.
Über die genauen Auszahlungstermine für Februar 2025 informiert DerWesten, wobei das Kindergeld sowohl für Kinder bis 18 Jahre als auch unter bestimmten Voraussetzungen für junge Erwachsene bis 25 Jahre ausgezahlt wird. Unabhängig vom Einkommen haben alle Familien in Deutschland Anspruch auf diese wichtige finanzielle Unterstützung.
Auszahlungstermine nach Endziffern
Die Auszahlung erfolgt in diesem Monat an insgesamt zehn Terminen, die sich nach der Endziffer der Kindergeldnummer staffeln. Die Übersicht der Auszahlungstermine sieht wie folgt aus:
Endziffer | Auszahlungstermin |
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0 | 05. Februar 2025 (Mittwoch) |
1 | 07. Februar 2025 (Freitag) |
2 | 10. Februar 2025 (Montag) |
3 | 12. Februar 2025 (Mittwoch) |
4 | 13. Februar 2025 (Donnerstag) |
5 | 14. Februar 2025 (Freitag) |
6 | 17. Februar 2025 (Montag) |
7 | 18. Februar 2025 (Dienstag) |
8 | 19. Februar 2025 (Mittwoch) |
9 | 21. Februar 2025 (Freitag) |
Wie in einem aktuellen Bericht von arbeitsagentur.de erläutert wird, sind diese Zahlungen gestaffelt. Der Betrag wird am jeweiligen Überweisungstag dem entsprechenden Konto gutgeschrieben, jedoch kann es durch Wochenenden oder Feiertage zu Verzögerungen kommen, sodass das Geld möglicherweise erst einen Tag später verfügbar ist.
Erhöhungen und Anrechnungen
Mit Beginn des Jahres 2025 ist die Höhe des Kindergeldes auf 255 Euro für das erste, zweite und dritte Kind angehoben worden. Diese Erhöhung war die erste seit rund zwei Jahren. Ein zusätzlicher Kinderfreibetrag wurde ebenfalls angepasst und beträgt nun 8.688 Euro pro Jahr. Zudem wird der Kinderzuschlag, der gleichzeitig mit dem Kindergeld überwiesen wird, um 5 Euro erhöht, sofern ein Anspruch besteht, wie auf buerger-geld.org festgestellt wird.
Wichtig zu beachten ist auch, dass das Kindergeld auf andere soziale Unterstützungsleistungen, wie das Bürgergeld oder den Unterhaltsvorschuss, angerechnet werden kann. Ein Erstantrag auf Kindergeld kann bei der Bundesagentur für Arbeit gestellt werden, und es besteht die Möglichkeit, dies auch rückwirkend für bis zu sechs Monate zu beantragen.
Details | |
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Vorfall | Sonstiges |
Ort | Deutschland |
Quellen |