Merz kündigt Abschaffung des Lieferkettengesetzes – Was nun?
Deutschland - Bundeskanzler Friedrich Merz hat in einer aktuellen Stellungnahme die Abschaffung der EU-Lieferkettenrichtlinie gefordert. Trotz deutlicher Widersprüche seitens SPD-Chef Lars Klingbeil, der auf die im Koalitionsvertrag festgehaltenen Reformansätze hinweist, bleibt Merz dabei, dass das Lieferketten-Sorgfaltspflichtengesetz vollständig aufgehoben werden muss. Klingbeil betont, die Bundesregierung stehe weiterhin zu einem wirksamen EU-Lieferkettengesetz, das darauf abzielt, Ausbeutung und menschenunwürdige Arbeitsbedingungen in globalen Wertschöpfungsketten zu verhindern. Laut dem Institut für Menschenrechte sei der Schutz der in der Lieferkette arbeitenden Personen derzeit unzureichend.
Merz’ Position steht im Gegensatz zu den Zielen der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), die am 25. Juli 2024 in Kraft trat. Diese Richtlinie verpflichtet große Unternehmen, Menschenrechte und Umweltstandards in ihren globalen Wertschöpfungsketten einzuhalten. Damit sollen Unternehmen dazu angehalten werden, Risiken zu identifizieren und soziale Gerechtigkeit sowie ökologische Nachhaltigkeit zu fördern, was auch von CSR in Deutschland bestätigt wird. Die zuständigen EU-Mitgliedstaaten haben nun bis zum 25. Juli 2026 Zeit, diese Richtlinie in nationales Recht zu überführen.
Der potenzielle Einfluss auf Unternehmen
Die CSDDD gilt für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von über 450 Millionen Euro. Auch Unternehmen außerhalb der EU, die in der EU entsprechend erwirtschaften, sind betroffen. Die Regelung umfasst das gesamte Spektrum der unternehmerischen Aktivitäten und erstreckt sich auch auf die Vor- und Nachlieferketten. Wichtig ist, dass Unternehmen ein risikobasiertes System zur Vermeidung von Menschenrechts- und Umweltschäden etablieren müssen, was von den Wirtschaftsverbänden mit Skepsis betrachtet wird. Diese fürchten, Nachteile gegenüber internationalen Wettbewerbern zu erleiden, sollten die nationalen Regelungen fallen, wie von Welt berichtet.
Bei Verstößen gegen die Vorschriften drohen erhebliche Bußgelder, die bis zu 5 Prozent des weltweiten Nettoumsatzes der Unternehmen betragen können. Die EU-Richtlinie hat also weitreichende Implikationen für die Unternehmensführung und stellt hohe Anforderungen an die Berichtspflichten, die einheitlich und weniger belastend für kleinere Zulieferer gestaltet werden sollen. Gerade die Einhaltung dieser Standards könnte für viele Unternehmen eine Herausforderung darstellen, zumal sie bereits in menschenrechtliche Sorgfalt investieren.
Politische Spannungen und wirtschaftliche Prognosen
Die politischen Spannungen innerhalb der Union scheinen sich vertiefend darzustellen, während die SPD-Fraktion unter anderem einen Vorstoß zur Einbeziehung von Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung führt. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche kritisiert zudem die Energiepolitik des Koalitionspartners und kündigt eine Neuausrichtung der Energiewende an. Gleichzeitig prognostiziert Unionsvertreter Jens Spahn ein Wirtschaftswachstum von 0,2 bis 0,3 Prozent durch die neue Regierung, während die Union einen uneinheitlichen Umgang mit der Links-Partei diskutiert.
Der Streit um das Lieferkettengesetz und die damit verbundenen arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen könnte sich als entscheidendes Thema in den kommenden politischen Auseinandersetzungen herausstellen, während Arbeitgeber eine Erhöhung des Mindestlohns ablehnen und die geplanten Zurückweisungen von Asylbewerbern an den deutschen Grenzen auf Basis nationalen Rechts kontrovers diskutiert werden. Das politische und wirtschaftliche Klima bleibt also angespannt und könnte die Umsetzung der Richtlinien und Reformen erheblich beeinflussen.
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Vorfall | Gesetzgebung |
Ort | Deutschland |
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