Heute ist der 29.04.2025
Datum: 29.04.2025 – Source 1 (https://www.mdr.de/ratgeber/neu-ab/whatsapp-elternzeit-biomuell-102.html):
– Ab Mai 2024 treten Änderungen im Namensrecht in Kraft.
– Beide Eheleute dürfen nach der Heirat einen Doppelnamen annehmen.
– Bisher war das Recht auf einen Doppelnamen nur einem der Ehepartner vorbehalten.
– Eltern können ihren Kindern einen Doppelnamen erteilen, auch wenn sie selbst keinen Doppelnamen führen.
– Dies gilt unabhängig vom Familienstand der Eltern (verheiratet oder nicht).
– Der Familienname des ersten Kindes gilt auch für weitere Kinder.
– Bei Scheidung können Kinder den Namen des Elternteils annehmen, bei dem sie leben.
– Ziel ist es, dass der Name der Kinder zur aktuellen Lebenssituation passt.
Source 2 (https://textoscript.com/blog/neues-namensrecht-ab-2025-fuenf-aenderungen-mit-beispielen/):
– Neues Namensrecht wurde am 17. Mai 2024 vom Bundesrat bestätigt.
– Gesetz tritt am 1. Mai 2025 in Kraft.
– Ziel: mehr Gerechtigkeit und Flexibilität bei der Wahl eines gemeinsamen Namens.
– Eheleute können künftig Doppelnamen tragen und diese an ihre Kinder weitergeben.
– Ethnische Minderheiten (Sorben, Friesen, Dänen) dürfen ihr traditionelles Namensrecht anwenden.
– Änderungen betreffen auch die Namenswahl nach Scheidungen und die Einbenennung von Stiefkindern.
**Fünf wichtigste Änderungen des neuen Gesetzes:**
1. **Echte Doppelnamen:** Ehepaare können Doppelnamen wählen und an Kinder weitergeben. Bindestrich ist optional.
2. **Namensänderung nach Scheidung:** Partner können nach einer Scheidung ihren Geburtsnamen wieder annehmen. Kinder müssen der Namensänderung zustimmen.
3. **Widerruf der Einbenennung von Stiefkindern:** Stiefkinder können zu ihrem Geburtsnamen zurückkehren, wenn sie nicht mehr in der Stieffamilie leben.
4. **Änderung des Namensrechts für ethnische Minderheiten:** Angehörige ethnischer Minderheiten dürfen geschlechterspezifische Endungen an ihren Nachnamen anfügen.
5. **Wahlmöglichkeiten für Kinder von unverheirateten Paaren:** Uneheliche Kinder können künftig einen Doppelnamen tragen, der aus den Namen beider Eltern besteht.
– Gesetz gilt auch für bestehende Ehen und ermöglicht Namensänderungen bis zum 31. Dezember 2026.
– Zuständig für Namensänderungen ist das Standesamt des Wohnortes.
Source 3 (https://www.rheinpfalz.de/politik_artikel,-neues-gesetz-erlaubt-doppelnamen-f%C3%BCr-alle-_arid,5768150.html):
– Ab dem 1. Mai 2025 gilt ein neues Namensrecht in Deutschland.
– Ehepaare können einen gemeinsamen Doppelnamen wählen; bisher durfte nur einer einen Doppelnamen tragen.
– Ehepartner können sich für die Namen Müller-Schulz oder Schulz-Müller entscheiden.
– Die bisherigen Wahlmöglichkeiten bleiben erhalten: Wahl eines gemeinsamen Namens oder Beibehaltung der bisherigen Namen.
– Der Doppelnamen muss nicht zwingend mit einem Bindestrich gebildet werden; z.B. Müller Schulz oder Schulz Müller sind möglich.
– Maximal zwei bestehende Namen können für den Doppelnamen genutzt werden; lange Namensketten sind nicht erlaubt.
– Auch bereits verheiratete Paare können ihren Ehenamen einmalig ändern.
– Kinder können einen Doppelnamen erhalten, auch wenn die Eltern nicht verheiratet sind.
– Wenn Eltern keinen Geburtsnamen festlegen, erhält das Kind automatisch einen Doppelnamen in alphabetischer Reihenfolge.
– Kinder, die vor dem 1. Mai 2025 geboren wurden, können ihren Geburtsnamen nachträglich in einen Doppelnamen ändern.
– Minderjährige Kinder müssen ab fünf Jahren der Namensänderung zustimmen; volljährige Kinder können einmalig ihren Geburtsnamen ändern.
– Nach einer Scheidung können minderjährige Kinder leichter den Namen des Elternteils annehmen, bei dem sie leben.
– Für adoptierte Erwachsene gibt es mehr Flexibilität: Sie können ihren bisherigen Namen behalten oder einen Doppelnamen bilden.
– Minderjährige adoptierte Kinder werden rechtlich wie leibliche Kinder behandelt.
– Traditionen von Minderheiten, wie die Namensgebung bei Friesen, werden berücksichtigt.
– Änderungen des Namens müssen bei Standesämtern vorgenommen werden; Dokumente müssen nach einer Namensänderung erneuert werden.