Neuer Senat der TU Braunschweig startet mit frischem Elan!

Braunschweig, Deutschland - Am 2. April 2025 fand die konstituierende Sitzung des neuen Senats der Technischen Universität Braunschweig statt, die nun offiziell ihre Arbeit im Rahmen des Sommersemesters aufgenommen hat. Der Senat, als höchstes Gremium der akademischen Selbstverwaltung, wird bis zum 31. März 2027 fungieren. In dieser Zeit liegt er in mehrfacher Hinsicht in der Verantwortung: Er hat maßgeblichen Einfluss auf die strategische Ausrichtung der Hochschule, die Grundordnung sowie den Gleichstellungs- und Entwicklungsplan.

Die Themen, die der Senat in den kommenden Sitzungen angehen möchte, sind vielfältig und reichen von der Umsetzung der Ecoversity-Initiative über dringend erforderliche Baumaßnahmen bis hin zur Lösung des bestehenden Sanierungsstaus. Die Sitzungen des Senats, die aufgrund des hohen Publikumsinteresses grundsätzlich öffentlich sind, finden etwa einmal im Monat statt. Allerdings wird auch an einer technischen Lösung gearbeitet, die eine hybride Teilnahme ermöglicht, um allen Mitgliedern der Hochschule, die nicht vor Ort sein können, die Mitwirkung zu erleichtern.

Zusammensetzung des neuen Senats

Der neue Senat setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern verschiedener Statusgruppen zusammen. In der Hochschullehrer*innengruppe sind folgende Mitglieder aktiv:

  • Prof. Dr.-Ing. Klaus Dröder (Fakultät IV)
  • Prof. Dr. André Fleißner (Fakultät II)
  • Prof. Dr. Christoph Jacob (Fakultät II)
  • Prof. Dr. Dirk Konietzka (Fakultät I)
  • Prof. Dr. Ferdinand Plaschke (Fakultät V)
  • Prof. Dr. Klaus Thiele (Fakultät III)
  • Prof. Dr. Eckart Voigts (Fakultät VI)

Darüber hinaus sind die folgenden Mitglieder aus der Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen aktiv:

  • Kassandra Kampen (Institut für Produktionsmesstechnik)
  • Olaf Mumm (Institute for Sustainable Urbanism)

In der Studierendengruppe sind Jenny Neumann und Lisa-Marie Wünsch vertreten, während die Mitarbeiter*innengruppe durch Audrey Bode (Fakultät für Elektrotechnik, Informationstechnik, Physik) und Kai Brunzel (Immatrikulationsamt) repräsentiert wird.

Hochschulautonomie und Selbstverwaltung

Die Entscheidungsträger an Hochschulen, wie der Akademische Senat, tragen entscheidend zur Hochschuldemokratie bei. In diesen Gremien werden wichtige Angelegenheiten von Lehre, Studium und Hochschulentwicklung diskutiert und entschieden. Entscheidungen liegen dabei im Rahmen der Hochschuldemokratie nicht bei der Landesregierung, sondern innerhalb der Hochschulen selbst. Dies spiegelt die Rechte der Hochschulen zur Selbstverwaltung wider, die in der Grundordnung der jeweiligen Institution festgeschrieben sind. Der Akademische Senat kann auch Kommissionen einsetzen, um spezifische Aufgaben zu bearbeiten. Neben dem Akademischen Senat spielt auch der Erweiterte Akademische Senat eine wichtige Rolle, der aus Mitgliedern des Akademischen Senats sowie weiteren gewählten Vertretern besteht.

Insgesamt wird die neue Amtszeit des Senats sowohl Herausforderungen als auch Chancen mit sich bringen, und sein Einfluss auf die Gestaltung der Hochschule wird in den kommenden zwei Jahren von großer Bedeutung sein. Die Mitglieder sind gefordert, nicht nur die Anliegen der jeweiligen Gruppen zu vertreten, sondern auch gemeinsame Lösungen für die Zukunft der Technischen Universität Braunschweig zu erarbeiten, um deren Entwicklung nachhaltig zu sichern. Weitere Einblicke in die Funktionsweise und Organisation akademischer Gremien bietet unter anderem die Hochschulautonomie und akademische Selbstverwaltung der Universität.

Details
Vorfall Sonstiges
Ort Braunschweig, Deutschland
Quellen