Neuer Sperrbezirk in Braunschweig: Prostitution auf der Petzvalstraße verboten

Braunschweig, Deutschland - Die Polizeidirektion Braunschweig hat eine neue Sperrbezirksverordnung erlassen, die auf dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 31. Januar 2024 basiert. Diese Verordnung ist ein entscheidender Schritt zum Schutz des öffentlichen Anstands und der Jugendschutzgesetze in der Stadt Braunschweig. Ab sofort sind nicht nur Straßenprostitution und Prostitution in Fahrzeugen, sondern auch Bordellprostitution im Bereich von Petzvalstraße und Berliner Straße verboten.

Die Entscheidung folgt auf umfangreiche Datensammlungen und Prüfungen durch die Behörden in den vergangenen Monaten. Obwohl in einem weiteren Bereich der Region Braunschweig ebenfalls ein bordellartiger Betrieb identifiziert wurde, waren die gesammelten Erkenntnisse dort nicht ausreichend, um eine eigene Sperrbezirksverordnung zu erlassen. Die Maßnahme zielt darauf ab, die Ordnung in der Stadt zu sichern und die Gefahren im Zusammenhang mit Prostitution einzudämmen.

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Ort Braunschweig, Deutschland
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