29 Delmenhorster nutzen neues Gesetz zur Geschlechtsänderung!

Delmenhorst, Deutschland - Am 1. November 2024 trat in Deutschland das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) in Kraft. Dieses Gesetz zielt darauf ab, trans-, intergeschlechtlichen und nichtbinären Personen die Änderung ihres Geschlechtseintrags und ihrer Vornamen zu erleichtern. In Delmenhorst haben zwischen dem Inkrafttreten des Gesetzes und dem 19. März 2025 insgesamt 29 Personen von dieser neuen Regelung Gebrauch gemacht. Wie der Weser-Kurier berichtet, können die Änderungen gemäß § 4 SBGG beim Standesamt veranlasst werden.

Im Rahmen des SBGG ist es notwendig, die Änderung des Geschlechtseintrags drei Monate vor der erklärenden Handlung beim Standesamt anzumelden. Diese Anmeldung kann sowohl mündlich als auch schriftlich bei dem Standesamt des Wohnsitzes erfolgen, unabhängig vom Geburtsort der Person. Nach Ablauf der dreimonatigen Bedenkzeit muss die eigentliche Erklärung persönlich abgegeben werden. An dieser Stelle ist es nicht notwendig, die spezifischen Änderungen im Geschlechtseintrag oder Vornamen vorher bekannt zu geben; es genügt eine Erklärung gemäß § 2 Absatz 3 SBGG.

Erleichterungen für Betroffene

Das Selbstbestimmungsgesetz ersetzt das frühere Transsexuellengesetz, das als entwürdigend empfunden wurde und gemäß einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in wesentlichen Teilen für verfassungswidrig erklärt wurde. Das neue Gesetz ermöglicht eine einfachere Anpassung des Geschlechtseintrags durch eine einfache Erklärung gegenüber dem Standesamt, ohne dass gerichtliche Entscheidungen oder Sachverständigengutachten erforderlich sind. Für viele Betroffene ist dies ein bedeutender Fortschritt hin zu mehr Selbstbestimmung und rechtlicher Anerkennung ihrer Identität.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus bezeichnete den Tag der Gesetzesverabschiedung als wichtig für transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen. Sie hebt hervor, dass das Gesetz den Grundrechtsschutz auf geschlechtliche Selbstbestimmung sichert und damit verfassungsmäßige Rechte stärkt. Transgeschlechtliche Menschen definieren sich häufig nicht oder nicht ausschließlich mit dem Geschlecht, das ihnen bei der Geburt zugewiesen wurde. Intergeschlechtliche Personen haben körperliche Merkmale, die nicht eindeutig männlich oder weiblich sind, während nichtbinäre Personen sich außerhalb der traditionellen Geschlechterkategorien verorten.

Vorgehen beim Standesamt

Die Anmeldung der Änderung muss mit einer Versicherung über die erfolgte Beratung des Standesamtes verbunden sein. Vor der endgültigen Erklärung erfolgt eine ausführliche Beratung durch die Standesbeamten über das Verfahren und die Möglichkeiten. Außerdem gilt ein Offenbarungsverbot für bis zur Änderung eingetragene Geschlechtsangaben und Vornamen, welches bei Missachtung mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden kann.

In Deutschland folgen mit dem SBGG 16 andere Staaten, die ähnliche Regelungen eingeführt haben, was den internationalen Standard bei der geschlechtlichen Selbstbestimmung stärkt. Bundeskanzler Olaf Scholz hat betont, dass die Gesetze an verschiedene Lebensrealitäten angepasst werden müssen, um den heutigen Anforderungen der Gesellschaft gerecht zu werden. Mit dieser Reform wird ein entscheidender Schritt in Richtung Gleichheit und Akzeptanz in der Gesellschaft gesetzt. Das SBGG ist ein bedeutsames Beispiel für den Fortschritt in der Gesetzgebung zum Schutz der Rechte von trans- und intergeschlechtlichen Menschen.

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Vorfall Gesetzgebung
Ort Delmenhorst, Deutschland
Quellen