CDU-Abgeordneter entschuldigt sich: Zustimmung zur Grundgesetzänderung!

Berlin, Deutschland - Der CDU-Abgeordnete Klaus-Peter Willsch hat sich in einem offenen Brief für seine Zustimmung zur umstrittenen Grundgesetzänderung entschuldigt. In diesem Schreiben richtete er sich an die Kinder, Enkelkinder und all jene, die von seiner Entscheidung enttäuscht sind. Willsch berichtete von „Tagen und Wochen des innerlichen Ringens“ und erklärte, dass er das Beschlossene, bis auf die Aspekte der Finanzierung der Bundeswehr und der Verteidigungsfähigkeit, für falsch halte. Bei der Abstimmung war bereits klar, dass nicht genügend Kollegen gegen die Grundgesetzänderung stimmen würden. Um ein Stimmungsbild zu erfahren, hatte Willsch zuvor die örtlichen CDU-Verbandsvorsitzenden um ihre Meinung gebeten, wobei eine Einigkeit über die Notwendigkeit der Verteidigungsfähigkeit betont wurde.

Allerdings waren die Rückmeldungen zu anderen Themen uneinheitlich. Willsch stellte klar, dass durch die Grundgesetzänderung kein Geld fließen würde, da gesetzliche Regelungen von einer neuen Mehrheit getroffen werden müssten. Die Erhöhung der Verteidigungsausgaben über die geplanten Maßstäbe hinaus hält er für notwendig. Die von ihm als „akzeptabel“ bewertete Änderung am Grundgesetz für Verteidigungsausgaben wird von ihm mit der Kritik an unbestimmten 500 Milliarden Euro für Infrastruktur und Klimaneutralität untermauert. Seiner Meinung nach könnte die Formulierung zum Klimaschutz Investitionen behindern und Klagemöglichkeiten für Nichtregierungsorganisationen eröffnen.

Abstimmung und Bedenken

Trotz seiner Bedenken stimmte Willsch dem Gesetzentwurf zu, um ein starkes Signal an die Gegner und die NATO-Partner zu senden. Er verknüpfte seine Zustimmung mit Erwartungen an die Koalitionsverhandlungen – insbesondere zur Beendigung illegaler Zuwanderung und einer Wende in der Wirtschaftspolitik. Willsch fordert zudem die Abschaffung des Bürgergeldes und plädiert für Unterstützung nur für Bedürftige, nicht für Unwillige. Außerdem betont er die Notwendigkeit von Strukturreformen, Bürokratieabbau und Vereinfachungen in den Planungs- und Genehmigungsverfahren für erfolgreiche Investitionen.

Die Bundestagspräsidentin Bärbel Bas gab bekannt, dass die Grundgesetzänderung mit insgesamt 720 Stimmen angenommen wurde: 513 Ja-Stimmen und 207 Nein-Stimmen, wobei keine Enthaltungen verzeichnet wurden. Für die Annahme waren mindestens 489 Ja-Stimmen erforderlich. Nach der Abstimmung wurden die Entschließungsanträge ohne rechtliche Bindung behandelt und die Sitzung wurde um 16:04 Uhr geschlossen.

Gesetzesentwurf und internationale Kontexte

In der Sitzung am 13. März waren mehrere Gesetzentwürfe zur Änderung des Grundgesetzes beraten worden, darunter auch der von SPD und CDU/CSU. Dieser Gesetzentwurf sieht vor, die Verteidigungsausgaben ab einer bestimmten Höhe von den Regeln der Schuldenbremse auszunehmen und ein Sondervermögen von 500 Milliarden Euro für Infrastrukturinvestitionen einzurichten. Die Änderungen an den Artikel 109 und 115 des Grundgesetzes waren notwendig geworden, um der veränderten Sicherheitsarchitektur infolge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine Rechnung zu tragen.

Kritiker, insbesondere aus den Reihen von AfD, Linke und BSW, äußerten Bedenken sowohl gegen die Inhalte als auch gegen den Ablauf der Verfahren. Bundestagsabgeordnete diskutierten auch die Notwendigkeit der Reformen angesichts der geopolitischen Lage. Die Debatte um die Höhe der Verteidigungsausgaben sowie die Schuldenbremse wird darüber hinaus von verschiedenen Fraktionen, wie den Grünen und der FDP, kontrovers geführt.

Der Gesetzentwurf ist Bestandteil der Sondierungsgespräche, die zwischen den Parteien nach den Bundestagswahlen am 23. Februar stattfanden. Der künftige Bundestag wird sich am 25. März konstituieren.

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Vorfall Gesetzgebung
Ort Berlin, Deutschland
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