Neues Bestattungsgesetz: Mehr Freiheit für Angehörige in Rheinland-Pfalz!

Rheinland-Pfalz, Deutschland - Rheinland-Pfalz steht vor einer Reform seines Bestattungsgesetzes, die eine liberalere Handhabung der Bestattungen vorsieht. Wie die Rheinpfalz berichtet, könnten die Änderungen Beerdigungsunternehmer entlasten und die Zufriedenheit innerhalb der Branche erhöhen. Heiko Mächerle, der Vorsitzende des Bestatterverbandes, äußerte sich positiv über die nahezu vollständige Umsetzung aller Forderungen, die im neuen Entwurf enthalten sind.

Ein entscheidender Punkt des neuen Gesetzes bleibt die Regelung zur Einäscherung. Auch künftig ist es nur möglich, Verstorbene in einem Sarg einzuäschern. Diese Regelung zeigt, dass trotz angestrebter Liberalisierung bestimmte Traditionen im Bestattungswesen beibehalten werden sollen. Die Option, die Asche eines Verstorbenen einfach in einen Fluss zu streuen, bleibt auch weiterhin verboten, was auf die tief verwurzelten Bestattungstraditionen in der Region hinweist.

Rechtslage und Bestattungspflicht

Die Bestattungspflicht hat in Deutschland eine lange Geschichte, die bis ins Mittelalter zurückreicht. Diese Pflicht begründet sich in der christlichen Tradition der Erdbestattung und fand ihren ersten verankerten Ausdruck im Allgemeinen Preußischen Landesrecht von 1806. Bereits damals wurde festgelegt, dass Beerdigungen aus hygienischen Gründen nicht in bebauten Flächen stattfinden dürfen. Diese Regelung zeigt die gesellschaftliche Verantwortung gegenüber den Verstorbenen und der Allgemeinheit.

Mit der Einführung von Bestattungsgesetzen zu Beginn des 20. Jahrhunderts wurde die Verpflichtung zur Bestattung detaillierter geregelt. Die Bestattungspflicht, die sich aus der gewohnheitsrechtlichen Totenfürsorgepflicht ableitet, legt fest, dass die nächsten Angehörigen des Verstorbenen, in einer spezifischen Reihenfolge, für die Beisetzung verantwortlich sind: Ehegatten, Lebenspartner, Kinder, Eltern, Geschwister und weitere Nahverwandte.

Verantwortung und Kosten

Die Verantwortung für die Kosten der Beisetzung ist ein separates Thema, das im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt ist. Nach § 1968 BGB sind die Erben des Verstorbenen für die Bestattungskosten zuständig, es sei denn, der Verstorbene hat selbst vorgesorgt, beispielsweise durch einen Bestattungsvorsorgevertrag oder eine Sterbegeldversicherung. Sollte der Erbe in der Lage sein, die Kosten nicht zu tragen, gibt es unter bestimmten Umständen Ausnahmen von dieser Pflicht.

Die anstehenden Änderungen im Bestattungsgesetz zeigen, wie wichtig es ist, Traditionen zu wahren und gleichzeitig den Anwohnern wie auch den Bestattungsunternehmen neue Freiräume zu bieten. Das Ziel der Reform ist es, die Bestattungskultur in Rheinland-Pfalz zeitgemäß zu gestalten, ohne die kulturellen und rechtlichen Grundlagen aus den Augen zu verlieren. Die Gespräche darüber sind in vollem Gange und die kommenden Monate dürften entscheidend für die Entwicklung dieser rechtlichen Rahmenbedingungen sein.

Details
Vorfall Gesetzgebung
Ort Rheinland-Pfalz, Deutschland
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