Amtsdirektor Quast in Schlaubetal abgewählt – Finanzielle Folgen drohen!
Schlaubetal, Deutschland - Der Amtsdirektor von Schlaubetal, Mario Quast, wurde am 19. April 2025 von elf von vierzehn Mitgliedern des Amtsausschusses in einer Sondersitzung abgewählt. Diese Entscheidung fiel, nachdem bereits Anfang März zehn der vierzehn Ausschussmitglieder einen Abwahlantrag unterzeichnet hatten. Genaue Gründe für die Amtsenthebung wurden in der Sitzung nicht kommuniziert, es wurde jedoch von einem Vertrauensverlust gesprochen. Die Abwahl führt zu erheblichen finanziellen Einbußen für das Amt Schlaubetal, da Quast bis zu seiner regulären Amtszeitende im Jahr 2028 ein Übergangsgeld von etwa 70% seiner bisherigen Dienstbezüge erhalten wird.
Die Stelle des Amtsdirektors in Schlaubetal muss nun neu ausgeschrieben werden. Der Amtsausschuss wird entscheiden, wer Quast nachfolgen wird. Die reguläre Amtszeit für die Position des Amtsdirektors beträgt acht Jahre.
Rechtliche Grauzone der Abwahl
Die rechtliche Grundlage der Abwahl Quasts wird jedoch hinterfragt. Laut der Kommunalaufsicht des Landkreises Prignitz, die sich mit der Abwahl des vorherigen Amtsdirektors Harald Ziegeler beschäftigte, könnte die geheime Abstimmung, die zur Abwahl führte, rechtswidrig gewesen sein. In einem ähnlichen Fall wurde festgestellt, dass gemäß § 138 der Brandenburgischen Kommunalverfassung über Abwahlanträge ohne Aussprache abgestimmt werden muss. Eine geheime Abstimmung ist demnach nicht zulässig.
Die Abwahl von Ziegeler fand am 12. März statt, wobei sechs von acht Ausschussmitgliedern für die Abwahl votierten. Der Beschluss könnte nun ebenfalls neu gefasst werden, da die Vorgaben der Kommunalverfassung nicht eingehalten wurden. Nadine Mewes, die Vorsitzende des Amtsausschusses, bestätigte, dass diese Stimmen nicht den rechtlichen Anforderungen entsprachen, weshalb eine Wiederholung der Abwahl notwendig sei.
Auswirkungen auf die Kommunalverwaltung
Die Situation um Amtsdirektoren in der Region verdeutlicht die Herausforderungen der kommunalen Selbstverwaltung. Die Brandenburgische Kommunalverfassung sieht vor, dass Gemeinden ihre Angelegenheiten gemäß demokratischen Prinzipien regeln müssen, was in den beiden genannten Fällen nicht ausreichend gewährleistet schien. Die Einwohner und Bürger haben das Recht, über die Zusammensetzung und die Entscheidungen ihrer kommunalen Vertreter informiert zu werden, was in diesen Fällen kritisch hinterfragt werden muss.
Für Mario Quast geht mit der Abwahl eine Phase seiner fünfjährigen Amtszeit zu Ende. Die finanziellen Konsequenzen für die Gemeinde könnten erheblich sein, nicht nur aufgrund des Übergangsgeldes, sondern auch durch mögliche rechtliche Auseinandersetzungen, die nach dieser umstrittenen Abwahl folgen könnten.
Details | |
---|---|
Vorfall | Abwahl |
Ursache | Vertrauensverlust, rechtswidrige Abstimmung |
Ort | Schlaubetal, Deutschland |
Quellen |