Bundeskartellamt: Klubs müssen 50+1-Regel endlich gerecht umsetzen!

Bundeskartellamt fordert Änderungen zur 50+1-Regel, die auch den VfL Wolfsburg betrifft. Neue Maßnahmen sollen Wettbewerbsbedingungen sichern.

Bundeskartellamt fordert Änderungen zur 50+1-Regel, die auch den VfL Wolfsburg betrifft. Neue Maßnahmen sollen Wettbewerbsbedingungen sichern.
Bundeskartellamt fordert Änderungen zur 50+1-Regel, die auch den VfL Wolfsburg betrifft. Neue Maßnahmen sollen Wettbewerbsbedingungen sichern.

Bundeskartellamt: Klubs müssen 50+1-Regel endlich gerecht umsetzen!

Am 16. Juni 2025 hat das Bundeskartellamt seine Evaluierung der kontroversen 50+1-Regel veröffentlicht, und die Ergebnisse haben es in sich. Wie die Sportschau berichtet, bleibt die Regel bestehen, jedoch bestehen dringende Anpassungsbedarfe. Der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, fordert ein Ende der Ausnahmen für Klubs wie Bayer Leverkusen und den VfL Wolfsburg. Diese beiden Mannschaften gälten aktuell als Ausnahmefälle, doch Mundt stellt klar: „Alle Klubs sollen die gleichen Wettbewerbsbedingungen haben“, was bedeutet, dass der Mutterverein die Kontrolle über die Profiabteilung behalten müsse.

Die DFL (Deutsche Fußball Liga) wird aufgefordert, offener für Mitgliedschaften zu sein und den Fans mehr Mitbestimmung zu ermöglichen. Mundt verlangt außerdem, dass die Wertungen der 50+1-Regel auch in DFL-Abstimmungen berücksichtigt werden. Besonders brisant sind die Bedenken hinsichtlich Martin Kind, dem ehemaligen Geschäftsführer von Hannover 96, dessen Abstimmungsverhalten in der Vergangenheit in Frage gestellt wurde. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs von Ende 2023 hatte neue Fragestellungen zur 50+1-Regel aufgeworfen, was den Druck auf die DFL und betroffene Klubs erhöht.

Der Druck wächst

Für Bayer Leverkusen und Wolfsburg könnte es nun eng werden. Die Spiegel stellt fest, dass die betroffenen Klubs nun um ihre bisherigen Privilegien bangen müssen. Auch RB Leipzig steht im Fokus, da die Frage im Raum steht, wie sie mit echten stimmberechtigten Neumitgliedern umgehen wollen. Der Ball liegt nun bei der DFL, die die Empfehlungen des Bundeskartellamts prüfen und konkrete Lösungen finden soll. Es scheint, als ob hier eine Neubewertung der bisherigen Abmachungen zwischen DFL und Kartellamt ansteht.

Die DFL hat bereits zugesichert, dass sie an einer rechtssicheren Anwendung der Regel arbeitet. In einem klaren Statement heißt es, dass man sich der Herausforderung stellen und Lösungen erarbeiten wolle. Ein Rechenbeispiel auf politischer Ebene scheint aber notwendig, denn die Ausgangslage ist komplex. Die bereits im Jahre 2023 diskutierten Änderungen der 50+1-Regel müssen nun in breiterem Kontext gesehen und konkretisiert werden.

Faninteressen sind von Bedeutung

Das Fanbündnis „Fanszenen Deutschlands“ hat unmissverständlich gefordert, dass die 50+1-Regel konsequent zur Anwendung kommt. Diese Regel wurde ursprünglich eingeführt, um die Identität der Vereine zu schützen und zu verhindern, dass externe Investoren die Kontrolle übernehmen. Das System sorgt dafür, dass der eingetragene Verein (e.V.) stets die Mehrheit der Stimmrechte an seiner Kapitalgesellschaft behält.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Bundeskartellamt keine grundlegenden Bedenken gegen die 50+1-Regel hat, allerdings müssen jetzt klare Schritte unternommen werden, um sicherzustellen, dass sie korrekt angewendet wird. Die DFL ist gefordert, sich nicht nur mit den bestehenden Klubs, sondern auch mit den Anliegen der Fans auseinanderzusetzen. Ob dies gelingt, bleibt abzuwarten. Klar ist, bei der 50+1-Regel bleibt es spannend!