Tönnies und NRW: Einigung nach Corona-Streit mit 3,2 Millionen Euro!

Die Unternehmensgruppe Tönnies und das Land Nordrhein-Westfalen haben eine außergerichtliche Einigung erzielt, die alle rechtlichen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit einem Corona-Ausbruch im Sommer 2020 in Rheda-Wiedenbrück beendet. Dieser Ausbruch führte zur temporären Schließung der Produktion im Kreis Gütersloh, wie Haller Kreisblatt berichtete.
Im Rahmen des Vergleichs verpflichtet sich das Land NRW zur Zahlung von 3,2 Millionen Euro an ein Treuhandkonto. Diese Summe ist ausschließlich für soziale Projekte bestimmt, die den Beschäftigten in schwierigen Arbeits- und Lebenssituationen zugutekommen sollen. Über die Auswahl der Projekte entscheidet ein Gremium, das vertreten ist durch Mitglieder von Tönnies, dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie der Regierungspräsidentin von Detmold.
Einstellung von Rechtsstreitigkeiten
Des Weiteren erstatten die Behörden Tönnies Gerichtskosten in Höhe von 108.000 Euro. Im Gegenzug stellt Tönnies alle Gerichtsverfahren gegen das Land, die Städte Rheda-Wiedenbrück und Gütersloh sowie den Kreis Gütersloh ein und erhebt keine weiteren Schadensersatzforderungen. Zuvor standen noch über 1.000 offene Verfahren im Raum, in denen Tönnies knapp zwei Millionen Euro Lohnfortzahlungsentschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz einklagte.
Der Betrieb von Tönnies war im Sommer 2020 aufgrund des Corona-Ausbruchs unter umfangreichen Quarantäneauflagen geschlossen und danach unter Auflagen wiedereröffnet worden. Vor dem Vergleich gab es zudem Rechtsstreitigkeiten über die Rechtmäßigkeit der Schließungs- und Wiedereröffnungsanordnungen, wobei Schadensersatzforderungen in Höhe von 4,4 Millionen Euro im Raum standen. Die Einigung kommt nach intensiven Prüfungen der Möglichkeiten für eine ressourcenschonende Lösung in den letzten Wochen, wie land.nrw berichtete.
Details | |
---|---|
Quellen |