Oberlandesgericht senkt Bußgeld für Aluminium-Schmiede drastisch!

Oberlandesgericht Düsseldorf reduziert Bußgeld für Aluminium-Schmiede Otto Fuchs von 145 auf 30 Millionen Euro wegen kartellrechtswidriger Absprachen.
Oberlandesgericht Düsseldorf reduziert Bußgeld für Aluminium-Schmiede Otto Fuchs von 145 auf 30 Millionen Euro wegen kartellrechtswidriger Absprachen. (Symbolbild/NAG Archiv)

Düsseldorf, Deutschland - Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat kürzlich das Bußgeld des Bundeskartellamts gegen die Aluminium-Schmiede Otto Fuchs erheblich reduziert. Ursprünglich auf 145 Millionen Euro angesetzt, wurde die Strafe nun auf 30 Millionen Euro herabgesetzt. Zusätzlich müssen drei Leitungspersonen der Firma Bußgelder in Höhe von insgesamt 34.000 Euro zahlen, die zuvor bei 475.000 Euro lagen. Dies berichtet dewezet.de.

Hintergrund ist ein Verfahren des Bundeskartellamts, das Ende 2020 gegen fünf Aluminiumschmieden insgesamt 175 Millionen Euro an Bußgeldern verhängt hatte. Während Otto Fuchs der Hauptbetroffene war, wurden die Verfahren gegen die anderen betroffenen Firmen mittlerweile rechtskräftig abgeschlossen. Das Gericht stellte fest, dass zwei Vertreter von Otto Fuchs im Zeitraum von April 2006 bis April 2018 über mehrere Jahre hinweg Informationen über Kosten- und Preisbestandteile mit Aluminiumherstellern ausgetauscht haben. Wichtig zu erwähnen ist, dass die Kunden der Schmiedebetriebe vorwiegend aus der Automobilindustrie stammen.

Legalität des Informationsaustausches

Das Gericht bewertete den Tatvorwurf allerdings nicht als langjähriges kartellrechtswidriges Verhalten, sondern als unzulässigen Informationsaustausch über einen kürzeren Zeitraum. Das Bundeskartellamt bestätigte zwar den Kartellverstoß, prüft jedoch mögliche Rechtsmittel gegen das Urteil. Das Gericht ließ zudem die Argumentation von Otto Fuchs nicht unberührt, die dem Bundeskartellamt eine „unangemessene und unverhältnismäßige Vorgehensweise“ vorwarf.

Die kartellrechtswidrigen Absprachen zwischen den Aluminiumschmieden führten dazu, dass die betroffenen Unternehmen die steigenden Kosten an ihre Kunden, einschließlich Herstellern aus der Automobil- und Maschinenindustrie, weitergaben. Auch der Luftfahrtsektor war unter den Abnehmern, die von den Preiserhöhungen betroffen waren. Besonders hervorzuheben ist, dass auch Wettbewerber, die nicht am Kartell beteiligt waren, Schadensersatzansprüche geltend machen können, sollten sie durch die Preisüberhöhungen geschädigt worden sein. Taylor Wessing weist darauf hin, dass Geschädigte den Verstoß der Kartellanten nicht beweisen müssen, da die Gerichte an den Bußgeldbescheid des Bundeskartellamts gebunden sind.

Forderungen und Ausblick

Für Unternehmen, die Geschädigte von kartellbedingten Preisüberhöhungen sind, bleibt es entscheidend, Vertragsunterlagen und Zahlungsnachweise gut zu dokumentieren, um ihre Ansprüche durchsetzen zu können. Das Bundeskartellamt bleibt weiterhin aktiv in der Überwachung des Marktes, da solche Absprachen Auswirkungen auf die Preisstruktur und Wettbewerbsverhältnisse haben können.

Das Vorgehen des Bundeskartellamts und die rechtlichen Entscheidungen rund um Otto Fuchs zeigen, wie wichtig Transparenz und rechtliche Integrität in der Branche sind. Die Entwicklungen können auch Auswirkungen auf die zukünftige Geschäftspraxis in der Aluminium- und Stahlindustrie haben.

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Ort Düsseldorf, Deutschland
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