Einschüchterungsklagen: Neues Gesetz schützt unsere Stimmen!

Die Bundesregierung plant neue Gesetze zum Schutz kritischer Stimmen vor Einschüchterungsklagen, um Meinungsfreiheit zu stärken.

Die Bundesregierung plant neue Gesetze zum Schutz kritischer Stimmen vor Einschüchterungsklagen, um Meinungsfreiheit zu stärken.
Die Bundesregierung plant neue Gesetze zum Schutz kritischer Stimmen vor Einschüchterungsklagen, um Meinungsfreiheit zu stärken.

Einschüchterungsklagen: Neues Gesetz schützt unsere Stimmen!

In Köln wird derzeit über eine bahnbrechende Reform im Justizsystem debattiert, die insbesondere die Position von Journalisten, Wissenschaftlern und NGOs stärken soll. Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf verabschiedet, der Einschüchterungsklagen künftig erschweren soll. Laut Radio Ennepe Ruhr sind solche Klagen häufig unbegründet und darauf angelegt, kritische Stimmen in der öffentlichen Meinung zum Schweigen zu bringen.

Justizministerin Stefanie Hubig hebt die Bedeutung kritischer Berichterstattung und des zivilgesellschaftlichen Engagements für die Demokratie hervor. „Wir müssen sicherstellen, dass in unserem Land eine lebendige Diskussion möglich ist, ohne dass die Beteiligten Angst vor Rechtsstreitigkeiten haben müssen“, so Hubig. Der neue Entwurf soll insbesondere öffentliche Äußerungen, wie die Teilnahme an Demonstrationen oder das Veröffentlichen von Artikeln, besser schützen.

Einschüchterungsklagen im Visier

Diese Reform ist Teil eines umfassenderen europäischen Ansatzes. Das EU-Parlament hat kürzlich mit 546 zu 47 Stimmen und 31 Enthaltungen ein neues Gesetz verabschiedet, das Einzelpersonen und Organisationen vor unbegründeten Klagen schützt. In diesem Kontext berichtet Europarl, dass die Schutzmechanismen darunter fallen, dass Klagen frühzeitig abgewiesen werden können und Kläger im Falle eines Missbrauchs die Verfahrenskosten tragen müssen.

Ein besonders kritischer Punkt im vorgeschlagenen Gesetz ist, dass Klagen gegen Personen, die sich öffentlich engagieren, in Zukunft teurer werden. Betroffene Kläger könnten verpflichtet werden, Sicherheitsleistungen für die voraussichtlichen Kosten der Beklagten zu leisten. Zudem sollen die Rechtsanwaltskosten der Beklagten in größerem Umfang erstattet werden, um eine Entlastung für diese zu schaffen.

Ein Schutzschild für engagierte Stimmen

Diese Initiative kommt nicht von ungefähr. In den letzten Jahren haben strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung, auch als SLAPP-Klagen bekannt, stark zugenommen. Die neue Rechtslage soll es erschweren, solche Klagen als Druckmittel gegen Kritiker einzusetzen. Denn bald sollen alle endgültigen Urteile zu diesen Klagen veröffentlicht werden, was einen zusätzlichen Transparenzgewinn verspricht. Außerdem müssen Entscheidungen in zweiter und dritter Instanz anonymisiert veröffentlicht werden, um die Privatsphäre der Betroffenen zu schützen.

Insgesamt wird erwartet, dass dieser Gesetzentwurf nicht nur von der Bundesregierung, sondern auch von verschiedenen Verbänden begrüßt wird. Diese haben bis August die Möglichkeit, Stellung zu den Plänen zu beziehen. Der Gesetzentwurf wird anschließend dem Kabinett zur Beschlussfassung vorgelegt, bevor der Bundestag darüber entscheidet. Damit wird ein starkes Zeichen für die Freiheit der Meinungsäußerung in Deutschland gesetzt.