Skandal um Wahlprüfung: BSW fordert Neuauszählung der Stimmen!

Mecklenburg-Vorpommern, Deutschland - Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) hat bei der Bundestagswahl am 23. Februar 2023 mit 4,98 Prozent der Stimmen nur knapp die Fünf-Prozent-Hürde verfehlt. Diese Schwelle ist entscheidend für den Einzug ins Parlament. Angesichts des knappen Ergebnisses hat das BSW fristgerecht Einspruch beim Wahlprüfungsausschuss des Bundestags eingelegt, um eine Neuauszählung der Stimmen zu verlangen. Parteichefin Sahra Wagenknecht sieht Chancen, dass durch die Neuauszählung die nötigen Stimmen gewonnen werden können. Laut BSW könnten bis zu 32.000 Stimmen nicht oder falsch zugeordnet worden sein, was eine entscheidende Rolle für das Ergebnis spielen könnte. Um in den Bundestag einzuziehen, fehlten der Partei nur 9.529 Stimmen.
Besonders brisant ist die finanzielle Unterstützung für das BSW, die maßgeblich durch Einzelspender geprägt ist. Der Unternehmer Thomas Stanger, der in Mecklenburg-Vorpommern lebt, hat dem BSW allein im April 2023 erneut 2,048 Millionen Euro überwiesen. Diese Spende ist Teil eines Gesamtbetrags von rund 5 Millionen Euro, die Stanger in den vorherigen Monaten des Jahres 2022 ausgezahlt hat. Solche Großspenden müssen in Deutschland umgehend der Bundestagspräsidentin gemeldet werden, wobei der Mindestbetrag für eine Großspende bei 35.000 Euro liegt. Damit ist es die höchste Summe, die eine Partei von einem Einzelspender erhalten hat, und zeigt die hohe Abhängigkeit von solchen finanziellen Mitteln.
Fehler bei der Stimmenauszählung?
Das BSW erhebt die Behauptung, dass bei der Stimmenauszählung Fehler aufgetreten sind. Co-Chefin Amira Mohamed Ali stellte fest, dass das BSW nicht von einer bewussten Manipulation ausgeht, sondern von unbeabsichtigten Fehlern. Die Partei führt in ihren Recherchen an, dass unter anderem eine Verwechslung mit dem Bündnis Deutschland zu Ungenauigkeiten bei der Stimmenauszählung geführt haben könnte. Diese Stimmen könnten sich als entscheidend erweisen, um die Fünf-Prozent-Hürde zu überschreiten.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Einspruch sehen vor, dass Wahlberechtigte innerhalb von zwei Monaten nach der Wahl Einspruch einlegen können. Bis zu diesem Zeitpunkt sind bereits 885 Einsprüche eingegangen. Der Wahlprüfungsausschuss wird über den Einspruch beraten, während das Parlament die endgültige Entscheidung trifft. Sollte gegen diese Entscheidung Einspruch erhoben werden, kann dies bis zum Bundesverfassungsgericht weiterverfolgt werden. Im März hatte das BSW bereits einen Eilantrag auf Neuauszählung, der jedoch abgelehnt wurde.
Wahlkampf- und Parteienfinanzierung
Aber nicht nur das BSW kämpft um seine Position. Der finanzielle Druck durch steigende Wahlkampfkosten zwingt Parteien dazu, innovative Finanzierungsstrategien zu entwickeln. Die Amerikanisierung der Wahlkämpfe, bei der ein Ausbau hauptamtlicher Parteiapparate sowie eine Diversifikation der Werbematerialien notwendig wird, hat in Deutschland ebenfalls Einzug gehalten. Die Finanzierung von politischen Parteien setzt sich aus Mitgliedsbeiträgen, staatlichen Geldern und Spenden zusammen. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits entschieden, dass Wahlkampf eine staatspolitische Aufgabe ist und somit öffentliche Gelder für Wahlkämpfe bereitgestellt werden.
Die staatlichen Zuwendungen dürfen die selbst erwirtschafteten Einnahmen jedoch nicht übersteigen. Es wird erwartet, dass Parteien bei Bundestagswahlen 1 Euro pro Stimme bis zu vier Millionen Stimmen erhalten. Jede weitere Stimme bringt nur 83 Cent ein, was bedeutet, dass erfolgreiche Spendenakquise besonders für kleinere Parteien wie das BSW von großer Bedeutung ist. Der Rückgang der Mitgliederzahlen in den großen Parteien erschwert die Finanzierung, während kleinere Parteien auf Spenden angewiesen sind, um die stetig wachsenden Kosten im Wahlkampf zu decken.
Insgesamt wird deutlich, dass die finanzielle Unterstützung durch Einzelspender wie Thomas Stanger eine entscheidende Rolle für das Überleben und den Erfolg des BSW spielen könnte, während der Ausgang des Einspruchs über die politischen Machtverhältnisse im Bundestag entscheiden könnte.
Mehr Informationen zur Lage und den aktuellen Entwicklungen gibt es hier: bnn.de, tagesspiegel.de und bpb.de.
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Vorfall | Wahlen |
Ort | Mecklenburg-Vorpommern, Deutschland |
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