Wahlchaos in NRW: 18 Parteien dürfen antreten – wer wird gewinnen?

Der nordrhein-westfälische Landeswahlausschuss hat am 24. Januar 2025 die Zulassung von Landeslisten für die anstehende Bundestagswahl am 23. Februar 2025 entschieden. Von insgesamt 24 eingereichten Landeslisten wurden 18 zugelassen. Zu den genehmigten Parteien zählen unter anderem die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) und die Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU).
Die vollständige Liste der zugelassenen Parteien umfasst folgende Organisationen:
- Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
- Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
- Freie Demokratische Partei (FDP)
- Alternative für Deutschland (AfD)
- Die Linke
- PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ (Tierschutzpartei)
- Die PARTEI
- Basisdemokratische Partei Deutschland (dieBasis)
- Die Gerechtigkeitspartei – Team Todenhöfer
- FREIE WÄHLER
- Volt Deutschland
- Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD)
- Partei des Fortschritts (PdF)
- BÜNDNIS DEUTSCHLAND
- Bündnis Sahra Wagenknecht – Vernunft und Gerechtigkeit (BSW)
- MERA25 – Gemeinsam für Europäische Unabhängigkeit
- WerteUnion
Abgelehnt wurden die Listen von sechs weiteren Parteien, darunter die Piratenpartei Deutschland (PIRATEN) und die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP).
Rechte der Beschwerdeführer
Die Parteien, deren Listen nicht zugelassen wurden, haben bis zum 27. Januar 2025 die Möglichkeit, Beschwerden beim Bundeswahlausschuss einzureichen. Der Ausschuss wird am 30. Januar 2025 in Berlin über diese Beschwerden entscheiden. An diesem Tag wird auch der nordrhein-westfälische Landeswahlausschuss über Beschwerden zu Kreiswahlvorschlägen beraten.
Die WerteUnion hat es geschafft, mehr als 2.000 Unterstützer-Unterschriften zu sammeln, um an der Bundestagswahl teilzunehmen. Insgesamt wurden 2.317 Unterschriften eingereicht. Die Sammlung der Unterschriften war angesichts der verkürzten Frist und der Feiertage eine Herausforderung für die Partei.
Wahlmodus und -bedingungen
Bei der Bundestagswahl, die am 23. Februar 2025 stattfindet, wird der 21. Deutsche Bundestag gewählt. Die Wahl erfolgt durch allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Stimmen. Wahlberechtigt sind alle Personen, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind, die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnen.
Wahlberechtigte haben zwei Stimmen: die Erststimme für einen Direktkandidaten und die Zweitstimme für eine Parteiliste, die über die proportionale Verteilung der Mandate entscheidet. Eine Wahlrechtsreform von 2023 hat die Anzahl der Abgeordneten im Bundestag auf 630 begrenzt. Überhangs- und Ausgleichsmandate entfallen.
Im Kontext dieser wichtigen Wahl umfasst der Landesverband der WerteUnion in Nordrhein-Westfalen über 300 Mitglieder, was ihn zum größten in Deutschland macht. Unter den Direktkandidaten sind Sylvia Pantel für Düsseldorf-Süd und Frank Köhler für Krefeld.
Für weitere Informationen zu Fristen und Regelungen im Zusammenhang mit der Wahl können interessierte Bürger die offizielle Seite der Bundeswahlleiterin besuchen.
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