Pflege von Angehörigen: So beeinflusst sie die Beamtenpension!

Deutschland - In Deutschland gibt es wichtige Neuerungen bezüglich der Pflege von Angehörigen und deren Auswirkungen auf die Beamtenpension. Ein Leser hat sich an die Redaktion gewandt und gefragt, ob die Pflege von Angehörigen zu einer Erhöhung der Beamtenpension führt. Laut T-Online ist die Antwort komplex und hängt von mehreren Faktoren ab.

Während die Pflegekasse unter bestimmten Bedingungen Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung für pflegende Angehörige zahlt, erhalten Beamte keinen direkten Ausgleich für die Pflege über ihre Beamtenpension. Vielmehr ist die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung, wie es der Bundestag ausführt, auch auf pflegende Beamte anwendbar. Beamte müssen jedoch die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren bei der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllen, um Anspruch auf eine Rente zu haben.

Pflegezuschlag für Beamte

Wenn Beamte unter fünf Beitragsjahren liegen, können sie dennoch von einem Pflegezuschlag auf ihre Beamtenpension profitieren, gemäß § 50d BeamtVG. Dieser Zuschlag wird gewährt, wenn die pflegenden Angehörigen in einer häuslichen Umgebung und nicht erwerbsmäßig gepflegt werden. Die Pflege muss mindestens 14 Stunden pro Woche in Anspruch nehmen, wobei die Pflegeperson nicht mehr als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig sein darf.

Der Antrag auf Rentenpunkte oder Pflegezuschlag muss von der pflegebedürftigen Person bei der Pflegekasse gestellt werden. Allerdings kann eine hohe Beamtenpension zur Kürzung oder zum Wegfall des Pflegezuschlags führen. Die Summe aus Ruhegehalt und Pflegezuschlag darf dabei 71,75% der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge nicht überschreiten.

Beiträge zur Pflegeversicherung

Darüber hinaus tragen Rentner, die Pflegeleistungen in Anspruch nehmen, die Beiträge zur Pflegeversicherung vollständig selbst. Wie die Deutsche Rentenversicherung informiert, werden diese Beiträge an die jeweilige Krankenkasse abgeführt, wobei bei mehreren Rentenarten, wie Altersrenten oder Witwenrenten, für jede Rentenart ein separater Beitrag gezahlt wird.

Der allgemeine Beitragssatz zur Pflegeversicherung beträgt derzeit 3,6 Prozent und wird durch einen Zuschlag für kinderlose Rentner erhöht. Für Rentner mit mehreren Kindern unter 25 Jahren wurde am 1. Juli 2023 eine Beitragsstaffelung eingeführt, die bereits 2025 bei erstmaliger Rentengewährung berücksichtigt wird. Zu viel gezahlte Beiträge seit Juli 2023 werden bis Juni 2025 zurückgezahlt, ohne dass ein Antrag nötig ist.

Bei Fragen zur sozialen Pflegeversicherung können sich Betroffene an die jeweilige Pflegekasse wenden, während die Rentenversicherung Informationen zum Abzug der Beiträge bereitstellt. Ein Servicetelefon für Rentner ist ebenfalls eingerichtet, um Fragen bezüglich dieser Themen zu beantworten.

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Ort Deutschland
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