Prozessauftakt in München: Irakisches Ehepaar wegen Versklavung im Fokus!

Prozess gegen irakisches Ehepaar wegen Versklavung zweier jesidischer Mädchen startet am OLG München. Kriegsverbrechen und Missbrauch im Fokus.
Prozess gegen irakisches Ehepaar wegen Versklavung zweier jesidischer Mädchen startet am OLG München. Kriegsverbrechen und Missbrauch im Fokus. (Symbolbild/NAG)

München, Deutschland - Ein irakisches Ehepaar steht derzeit wegen schwerer Verbrechen vor dem Oberlandesgericht München. Der Prozess, der am 19. Mai 2025 begann, behandelt die schockierenden Vorwürfe, dass die Angeklagten zwei jesidische Mädchen versklavt, misshandelt und sexuell missbraucht haben. Diese Taten fallen unter die Vorwürfe von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die vom Generalbundesanwalt erhoben wurden. Der Fall ist emblematisch für die grausamen Vergehen, die während des IS-Konflikts im Irak und Syrien verübt wurden. Welt berichtet, dass der Prozess zunächst für 45 Minuten unterbrochen wurde, da der 43-jährige Angeklagte angab, krank zu sein.

Vor dem Gericht hat der Angeklagte beschwerdet, dass er in der Justizvollzugsanstalt Augsburg-Gablingen misshandelt wurde. Er behauptete, er sei „zusammengeschlagen und unter Drogen gesetzt“ worden und habe mehrere Monate in einer isolierenden Zelle im Keller verbringen müssen, ohne persönlichen Kontakt oder seine persönlichen Sachen. Diese Vorwürfe sind dem Gericht bisher unbekannt und sollen nun näher untersucht werden. Die Pressemitteilung des Generalbundesanwalts informiert ebenfalls über die Anklage gegen die beiden Angeklagten, Twana H.S. und Asia R.A., aufgrund ihrer Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ zwischen Oktober 2015 und Dezember 2017.

Schwere Vorwürfe und Ereignisse

Die Anklage umfasst mehrere schwerwiegende Punkte: Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, einschließlich Versklavung und Folter, sowie Menschenhandel und den schweren sexuellen Missbrauch von Kindern. Die Angeklagten sollen ein fünfjähriges jesidisches Mädchen im Herbst 2015 und ein zwölfjähriges Mädchen im Oktober 2017 als Sklaven gekauft haben. Während ihrer Gefangenschaft wurden die Mädchen nicht nur sexuellen Übergriffen unterzogen, sondern auch zur Ausübung von Hausarbeiten und Kinderbetreuung gezwungen. Die Angeschuldigten sollen dem Mädchen Gewalt angedroht haben, im Falle von Verfehlungen und die Ausübung ihrer eigenen Religionspraktiken eingeschränkt haben. Das Bundesministerium der Justiz erklärt, dass Kriegsverbrechen schwere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht sind und internationale sowie nationale Verfolgung nach sich ziehen können.

Die Ermittlungen zeigen, dass die beiden Mädchen Ende 2017 an andere IS-Kämpfer übergeben wurden. Das Schicksal des jüngeren Mädchens bleibt bislang ungeklärt, während das ältere Mädchen später von ihrer Familie freigekauft werden konnte. Die Taten des Ehepaars haben zum Ziel, den jesidischen Glauben zu entmachten und haben dadurch weitreichende humanitäre und rechtliche Konsequenzen. Die Verurteilung in Deutschland erfolgt gemäß dem Völkerstrafgesetzbuch, das die Verfolgung solcher Verbrechen auch ohne einen direkten Bezug zu Deutschland ermöglicht.

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Ort München, Deutschland
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