Revolution im Arbeitsrecht: Videoverhandlungen auf dem Prüfstand in Hamburg!
Auditorium der Bucerius Law School, Hamburg, Deutschland - Am 2. April 2025 fand im Auditorium der Bucerius Law School in Hamburg der Ortstag des Deutschen Arbeitsgerichtsverbands e.V. und des Hamburger Vereins für Arbeitsrecht e.V. statt. Die Veranstaltung wurde von Prof. Dr. Matthias Jacobs, dem Vizepräsidenten des Deutschen Arbeitsgerichtsverbands e.V., begrüßt. Ein Grußwort hielt Birgit Voßkühler, Präsidentin des Landesarbeitsgerichts Hamburg und des Hamburgischen Verfassungsgerichts, und setzte damit einen feierlichen Auftakt für die anstehenden Vorträge und Diskussionsrunden.
Ein zentraler Punkt der Veranstaltung war die Reform der Videoverhandlung im arbeitsgerichtlichen Verfahren. Dr. Johannes Bader, Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, wies darauf hin, dass Videoverhandlungen mittlerweile ein fester Bestandteil des Verfahrens sind, jedoch Verbesserungen in der technischen Ausstattung sowie in der rechtlichen Standardisierung notwendig sind. Die vollständige Ablösung der Präsenzverhandlungen sei nicht absehbar, da die persönliche Interaktion weiterhin eine zentrale Rolle spielt. Die Wolters Kluwer informierte zudem, dass die Reform seit dem 19. Juli 2024 in Kraft ist und im § 50a ArbGG eine neue normative Grundlage für Videoverhandlungen schafft.
Herausforderungen und Chancen der Videoverhandlungen
Privatdozentin Dr. Susanne Schmittat von der Johannes Kepler Universität Linz präsentierte in ihrem Vortrag die rechtspsychologischen Erkenntnisse zu Videoverhandlungen. Ihre Forschung zeigte, dass die Videotechnologie die gerichtliche Kommunikation beeinflusst und stellte die Vorteile sowie Herausforderungen dieser neuen Form der Verhandlung heraus. Auch hier wurde die Notwendigkeit betont, klare Richtlinien zu entwickeln, um Chancengleichheit und technische Standards zu gewährleisten.
In einem weiteren Vortrag diskutierte Privatdozent Dr. Stefan Witschen von der Universität zu Köln die Themen Tarifautonomie und Gleichbehandlung. Die Diskussion basierte auf einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu tarifvertraglichen Nachtarbeitszuschlägen. Es wurde geraten, die Arbeitsgerichte zurückhaltender bei der Kontrolle von Tarifverträgen zu halten, um die tarifliche Gestaltung nicht zu gefährden.
Podiumsdiskussion zu arbeitsrechtlichen Wünschen
Nach den Vorträgen fand eine Podiumsdiskussion unter dem Titel „Nach der Bundestagswahl: Arbeitsrechtliche Wünsche an den neuen Gesetzgeber“ statt. Moderiert von Dr. Lena Dührsen, LL.B., Richterin am ArbG Hamburg, nahmen Michael Thomas Fröhlich (UV Nord), Tino Junghans (DGB Rechtsschutz GmbH) und Sophia Kielhorn (Airbus Hamburg) teil. In der Diskussion wurden die erforderlichen Reformen im Arbeitsrecht erörtert, wobei ein Konsens über die Notwendigkeit einer stärkeren Digitalisierung, unter anderem bei Betriebsversammlungen und Betriebsratswahlen, bestand.
Allerdings bestand Uneinigkeit über Anpassungen des Arbeitszeitgesetzes in Bezug auf Homeoffice und flexible Arbeitszeiten. Es wurde festgestellt, dass der Gesetzgeber hier zeitnah tätig werden sollte, um den aktuellen Bedürfnissen der Arbeitswelt gerecht zu werden.
Im Anschluss an die offiziellen Programmpunkte fand ein geselliges Beisammensein mit Brezeln und Wein statt, welches die Möglichkeit bot, informelle Gespräche und den Austausch unter den Teilnehmern fortzusetzen.
Zusammenfassend verdeutlichte der Ortstag 2025 die Herausforderungen und Chancen, die mit der Einführung und Reform der Videoverhandlung im Arbeitsrecht verbunden sind. Diese Entwicklungen zeigen, dass die Digitalisierung und die Anpassung an neue Kommunikationsformen im rechtlichen Rahmen fortlaufend an Bedeutung gewinnen. Die Gleiss Lutz hebt zudem hervor, dass eine flexible Gestaltung der Videoverhandlungen in der Zivilprozessordnung derzeit fortschrittlicher erscheint, während das Arbeitsrecht auf dem Status Quo beharrt.
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Ort | Auditorium der Bucerius Law School, Hamburg, Deutschland |
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