Sicherheit zuerst: Waffenverbot während der Fastnacht in Mainz!

Bundespolizei verbietet vom 27. Februar bis 5. März in Mainz das Mitführen von Waffen und gefährlichen Gegenständen zur Sicherstellung der Fastnachtssicherheit.
Bundespolizei verbietet vom 27. Februar bis 5. März in Mainz das Mitführen von Waffen und gefährlichen Gegenständen zur Sicherstellung der Fastnachtssicherheit. (Symbolbild/NAG Archiv)

Mainz, Deutschland - Die Bundespolizeidirektion Koblenz hat eine weitreichende Allgemeinverfügung erlassen, die das Mitführen von Schusswaffen, Messern und anderen gefährlichen Gegenständen während der Fastnachtsfeierlichkeiten in Mainz verbietet. Dieses Verbot gilt vom 27. Februar bis zum 5. März 2025 und betrifft die Bahnhöfe Mainz Hauptbahnhof, Mainz Römisches Theater, Mainz Nord sowie Bad Kreuznach. Ziel ist es, die Sicherheit der Bürger zu erhöhen und gewalttätige Auseinandersetzungen zu verhindern, die bei hohen Besucherzahlen und Alkoholkonsum häufig zunehmen.

Die Polizei wird während dieser Zeit verstärkte Kontrollen durchführen. Wer gegen das Verbot verstößt, muss mit konsequenten Maßnahmen rechnen! Diese können von Zwangsgeldern bis hin zu Platzverweisen und Bahnhofsverboten reichen. Plakate in den betroffenen Bereichen werden auf das strikte Mitführverbot hinweisen und die Bürger sensibilisieren!

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Ort Mainz, Deutschland