Bürgergeld: So sichern Sie Ihre finanzielle Zukunft ab 2025!

Südkurier, Deutschland - Das Bürgergeld, das am 1. Januar 2023 von der Ampel-Regierung eingeführt wurde, ersetzt das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) und ist Teil eines umfassenden sozialpolitischen Ansatzes zur Unterstützung von arbeitslosen Menschen. Ziel dieser Reform ist es, eine nachhaltige Unterstützung für Arbeitslose zu bieten, um ihnen bei der Suche nach einer langfristigen Beschäftigung zu helfen. Zu den Angeboten gehören berufliche Weiterbildungsmaßnahmen, der Erwerb von Berufsabschlüssen sowie Beratung und Coaching. Laut Südkurier sind erwerbstätige Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht eigenständig decken können, die Hauptzielgruppe für das Bürgergeld.

Besonders wichtig ist, dass der Anspruch auf Bürgergeld nicht nur für erwerbsfähige Menschen gilt, sondern auch für nicht erwerbsfähige Personen innerhalb von Bedarfsgemeinschaften. Das bedeutet, dass auch ehemalige Bezieher von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld Anspruch auf Leistungen haben können. Die Regelsätze für das Bürgergeld variieren je nach Lebenssituation:

  • 563 Euro für Alleinstehende, Alleinerziehende und Volljährige mit minderjährigem Partner.
  • 506 Euro für volljährige Partner.
  • 451 Euro für Volljährige unter 25 Jahren ohne eigenen Haushalt.
  • 471 Euro für Kinder zwischen 14 und 17 Jahren.
  • 390 Euro für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren.
  • 357 Euro für Kinder unter 6 Jahren.

Erwerbsminderungsrente und deren Auswirkungen

Ein wichtiges Thema in diesem Zusammenhang ist die Erwerbsminderungsrente, die eine Ersatzleistung für Personen darstellt, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeitsfähig sind. Personen mit voller Erwerbsminderung erhalten in der Regel Sozialhilfe von der Kommune, da sie nicht berechtigt sind, Bürgergeld zu beziehen. Das Bürgergeld kann jedoch von teilweise erwerbsgeminderten Personen beansprucht werden, da diese als erwerbsfähig gelten und somit Anspruch auf Leistungen nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II haben, wenn sie weniger als drei Stunden täglich arbeiten können, wie in Haufe erläutert.

Die Regelungen sind klar: Menschen mit befristeter voller Erwerbsminderung sind nicht leistungsberechtigt für beide Leistungen. Stattdessen stehen ihnen Sozialhilfeleistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) zu, wenn sie dauerhaft nicht in der Lage sind zu arbeiten. Bei vorübergehender Hilfebedürftigkeit ist auch der Antrag auf Sozialgeld möglich, wenn erwerbsfähige Personen in der Bedarfsgemeinschaft leben.

Die Rolle der Sozialhilfe

In gesamtgesellschaftlicher Hinsicht bieten staatliche Sozialleistungen, die ein Existenzminimum und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben garantieren sollen, besonders rückhaltende Unterstützung für Menschen, die aus verschiedenen Gründen in Not geraten sind – sei es durch Jobverlust, chronische Krankheiten oder geringe Rente. Wie die Bundesregierung betont, ist die Sozialhilfe ein wichtiges „Auffangnetz“ vor Armut und sozialer Ausgrenzung und sichert verschiedene Lebenslagen ab, unter anderem die Hilfe zum Lebensunterhalt und die Grundsicherung im Alter sowie bei Erwerbsminderung.

Anspruch auf Sozialhilfe haben Personen, die weniger als drei Stunden täglich arbeitsfähig sind. Außerdem haben Personen ab 65 Jahren Anspruch auf Grundsicherung im Alter, sofern sie hilfebedürftig sind. Der gesamte Prozess der Beantragung von Bürgergeld und Sozialleistungen ist komplex und erfordert genaue Nachweise zur Hilfebedürftigkeit, was potenziell eine Hürde für die Betroffenen darstellen kann.

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Vorfall Sonstiges
Ort Südkurier, Deutschland
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