Steuergeld im Landtag: Hohe Ausgaben für Alkohol unter Kritik!
Sachsen-Anhalt, Deutschland - Der Landesrechnungshof hat in einer aktuellen Untersuchung die Verwendung von Steuergeldern durch die Fraktionen im Landtag von Sachsen-Anhalt scharf kritisiert. Besondere Aufmerksamkeit erregten die Ausgaben der CDU-Fraktion, die unter anderem MDR einnahmen. Im Fokus stehen hohe Kosten für alkoholische Getränke. Eine detaillierte Aufstellung zeigt, dass die CDU insgesamt 5.078,65 Euro für alkoholbezogene Ausgaben ausgegeben hat. Von diesen summieren sich beispielsweise die Kosten für Spirituosen und hochpreisige Weine auf 2.550,30 Euro. Auch die Bewirtungskosten bei Fraktionssitzungen scheinen exorbitant, mit insgesamt 2.031,05 Euro.
Der Landesrechnungshof bemängelt insbesondere die ungenügende Trennung zwischen dienstlichen und geselligen Veranstaltungen. Dies wird als „eindeutig privat“ kategorisiert, was in der Diskussion um die Rückzahlung von Fraktionsmitteln zu Wochenbesuchen von hochrangigen Persönlichkeiten an Brisanz gewinnt. Im Zuge der Kritik entschloss sich die CDU-Fraktion, 21.000 Euro an den Landeshaushalt zurückzuzahlen.
Kritik an den anderen Fraktionen
Auch andere Fraktionen stehen in der Schusslinie. Die AfD gab an, rund 9.700 Euro für die Finanzierung der ersten Ausgabe einer Fraktionszeitung ausgegeben zu haben. Dabei wurden deren Stellplatzkosten sowie die Verwendung von Facebook zur Werbung beanstandet, ohne dass die AfD jedoch auf Details der Kritik eingehen wollte. Zum aktuellen Stand der Rückzahlungen fehlen Informationen.
Die Linke hingegen äußert Bedenken hinsichtlich „nicht ausreichend belegter Ausgaben“ für Bewirtung und Reisekosten. Die Rückzahlung der Linken beträgt 702,95 Euro. Zudem wird eine interne Prüfinstanz sowie eine eigene Finanzordnung gefordert. Im Gegensatz dazu kritisiert die SPD fehlerhafte Buchungen und unzureichende Vertragsdokumentation, inklusive der irrtümlichen Verbuchung von Anzeigen zur Fraktionsarbeit.
Fehlende Regelungen und gesetzliche Grundlagen
Diese Problematik ist nicht neu. Auch das Bundesrechnungshof hat bereits 2021 auf strukturelle Defizite bei der Verwendung und Kontrolle von Geld- und Sachleistungen für Fraktionen im Deutschen Bundestag hingewiesen. Insgesamt erhielten die Fraktionen zuletzt etwa 120 Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt, jedoch steht die korrekte Verwendung dieser Gelder auf der Kippe.
Ein zentraler Kritikpunkt ist die mangelnde Abgrenzung zwischen fraktionsbezogener Tätigkeit und unzulässiger Parteiarbeit, vor allem im Hinblick auf die Kommunikation mit Bürgern. Der Bericht warnt davor, dass es rechtlich wenig abgesicherte Grundlagen für die Verwendung der Mittel gibt, was zu Unsicherheiten bei der Kontrolle und der Rückforderung unzulässig verwendeter Gelder führt.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Untersuchung des Landesrechnungshofs einen hohen Reformbedarf in der finanziellen Handhabung der Fraktionen aufzeigt. Lediglich drei von sechs Prüfungen für den Zeitraum 2016 bis 2021 sind bisher abgeschlossen, und ein abschließender Bericht wird für Ende 2026 erwartet. Es bleibt abzuwarten, ob diese Entwicklungen zu einem effektiveren Sanktionsregime und klareren Regelungen führen werden.
Details | |
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Vorfall | Korruption |
Ort | Sachsen-Anhalt, Deutschland |
Schaden in € | 507865 |
Quellen |