Sachsen: Bildungsempfehlungen für 34.200 Grundschüler – jetzt anmelden!

Sachsen, Deutschland - Rund 34.200 sächsische Grundschüler der vierten Klassen erhalten zum Start der Winterferien ihre Bildungsempfehlung für weiterführende Schulen. Die Wichtigkeit dieser Empfehlungen ist unbestritten, da sie den Bildungsweg der Schülerinnen und Schüler entscheidend prägen. Am 14. Februar 2025 erfolgt die offizielle Erteilung der Bildungsempfehlung, auf die viele Eltern und Kinder hinarbeiten, um die passende Schule zu finden.

Eltern haben bis zum 7. März 2025 Zeit, ihre Kinder an der gewünschten Schule anzumelden. Im vergangenen Schuljahr haben etwa 75 Prozent der Eltern der erteilten Bildungsempfehlung gefolgt. Kultusminister Conrad Clemens (CDU) hebt hervor, dass die Entscheidung über den Bildungsweg nicht endgültig ist und alle Optionen offenstehen.

Details zur Bildungsempfehlung

Die Bildungsempfehlung wird erteilt, wenn der Durchschnitt der Noten in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht mindestens 2,0 beträgt und keines dieser Fächer mit “ausreichend” oder schlechter bewertet wurde. Im Schuljahr 2023/2024 erhielten 52,3 Prozent der Grundschüler eine Empfehlung für das Gymnasium, während 47,7 Prozent eine Empfehlung für die Oberschule erhielten. Bei einem Notendurchschnitt von 2,0 sind folgende Mindestnoten für die einzelnen Fächer notwendig:

Fach Mindestnoten
Deutsch 1, 1, 2, 2, 2, 3, 3
Mathematik 1, 2, 2, 3, 1, 3, 1, 2
Sachunterricht 1, 2, 3, 1, 2, 3

Zusätzlich zu den Noten müssen das Lern- und Arbeitsverhalten sowie die bisherige Entwicklung den Anforderungen des Gymnasiums gerecht werden, um eine Empfehlung für dieses Bildungsangebot zu erhalten.

Wechselmöglichkeiten und Beratungsgespräche

Für Schülerinnen und Schüler, die eine Oberschule empfehlen oder an einem Gymnasium anmelden möchten, müssen die Anträge bis zu bestimmten Fristen gestellt werden. So sind Anträge auf Bildungsempfehlungen bis zum 24. Januar 2025 erforderlich. Eltern von Schülerinnen und Schülern der Klassenstufen 4 ohne gymnasiale Bildungsempfehlung können ebenfalls ihr Kind an einem Gymnasium anmelden; allerdings müssen diese Schüler an einer schriftlichen Leistungserhebung in Deutsch, Mathematik und Sachunterricht teilnehmen.

Ein verpflichtendes Beratungsgespräch, welches zwischen dem 11. und 20. März 2025 stattfindet, ist Teil des Anmeldeprozesses. Die Teilnahme an diesem Gespräch ist Pflicht; eine Nichtteilnahme gilt als Rücknahme des Antrags zur Aufnahme am Gymnasium.

Beim Wechsel an eine andere Schule sind verschiedene Optionen vorhanden. Über Wechselmöglichkeiten nach den Klassenstufen 5, 6 oder 10 können Eltern entscheiden. Ab sofort gibt es keine Bildungsempfehlung mehr in der Klassenstufe 5, lediglich in der Klassenstufe 6 wird anlassbezogene Schullaufbahnberatung praktiziert.

Für besonders begabte Schülerinnen und Schüler bestehen zudem die Möglichkeiten des Wechsels zu speziellen Gymnasien, jedoch sind dafür eine Bildungsempfehlung sowie eine erfolgreich bestandene Aufnahmeprüfung erforderlich.

Insgesamt zeigt sich, dass die Bildungsempfehlung ein zentrales Element im sächsischen Bildungssystem darstellt, das Eltern und Schülern helfen soll, die beste Schulwahl für die individuelle Entwicklung zu treffen. Weitere Informationen zu den spezifischen Anforderungen und Verfahren finden Sie auf Sachsen Bildungsportal und Sachsen Schulwechsel.

Details
Ort Sachsen, Deutschland
Quellen