Bundesgerichtshof bestätigt Haftstrafe für Antifa-Mitglied Lina Engel
Dresden, Deutschland - Am 19. März 2025 hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass die Mitglieder der sogenannten Antifa-Hammerbande, insbesondere Lina Engel, ihre Haftstrafen antreten müssen. Nach einem umfangreichen Verfahren, das in der Medienberichterstattung stark in den Fokus rückte, stellte der BGH die Verdikte des Oberlandesgerichts Dresden als rechtskräftig heraus. Lina Engel war im Mai 2023 zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt worden, nachdem sie wegen ihrer Beteiligung an brutalen Überfällen auf rechtsextreme Gruppen zwischen 2018 und 2020 verurteilt worden war. Bei diesen Angriffen wurden mehrere Personen teils lebensgefährlich verletzt.
Die Entscheidung sorgte für große Aufmerksamkeit, da Engel und drei weitere Mitangeklagte, die Haftstrafen zwischen zwei und drei Jahren erhielten, Revision gegen ihre Urteile eingelegt hatten. Dennoch blieben die Strafen bestehen, und sowohl die Generalstaatsanwaltschaft als auch die Nebenklagevertretung hielten die Urteile für zu nachsichtig. Diese Rechtsmittel wurden ebenfalls als ungültig zurückgewiesen.
Verlauf des Verfahrens
Im Mai 2023 wurde Lina Engel vom Oberlandesgericht Dresden verurteilt und am Tag der Urteilsverkündung auf freien Fuß gesetzt. Dennoch hatte sie bereits fast zweieinhalb Jahre in Untersuchungshaft verbracht, was bei der Berechnung der verbleibenden Haftzeit berücksichtigt wurde. Die Entscheidung des BGH bedeutet, dass Engel nur noch weniger als drei Jahre im Gefängnis absitzen muss, da ab der Strafhälfte die Möglichkeit für einen Antrag auf vorzeitige Entlassung besteht.
Der Vorsitzende Richter des BGH betonte, dass Gewalt nicht als Mittel der politischen Auseinandersetzung akzeptabel sei. Es wurde festgehalten, dass Elena E. nicht vorbestraft ist und der Haftbefehl unter Auflagen ausgesetzt wurde. Sie wird die restliche Strafe nun unter Berücksichtigung der bereits verbüßten Untersuchungshaft antreten müssen.
Weitere Entwicklungen
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes beendet den ersten Prozess gegen die militante Antifa-Gruppe, zu der Engel gehört. Seit ihrer Festnahme im November 2020 befinden sich fast ein Dutzend andere Mitglieder der Hammerbande ebenfalls in Untersuchungshaft. Zu den laufenden Verfahren zählt auch der Fall des Verdächtigen Simeon Ravi T., der sich in Ungarn befindet. Außerdem wurde Johann Guntermann, ein weiterer mutmaßlicher Mitglied, Ende 2024 nach über vier Jahren auf der Flucht festgenommen und erwartet nun die Anklage.
Die Bundesanwaltschaft hatte ursprünglich acht Jahre Haft für Engel gefordert. Trotz der Revisionen von sowohl der Anklage als auch der Verteidigung, die Teile des über 400 Seiten langen Urteils anfechten wollten, blieben die wesentlichen Verurteilungen unangetastet.
Für die Grünen-Fraktion im Bundestag zeigt der Fall von Lina Engel die Herausforderungen, mit denen die Gesellschaft beim Umgang mit politisch motivierter Gewalt konfrontiert ist. Eine umfassende Diskussion über die politischen und sozialen Implikationen solcher Straftaten ist unerlässlich und erfordert eine kritische Auseinandersetzung mit den ideologischen Hintergründen.
Das Drama um die Hammerbande ist ein weiterer weiterer Beweis dafür, wie tief die gesellschaftlichen Gräben verlaufen und welche Schwierigkeiten der Gesetzgeber hat, in solchen Fällen angemessene Antworten zu finden.
Für weiterführende Informationen zu diesem Thema verweisen wir auf die Berichte von Compact Online, Die Zeit und den Bundestag.
Details | |
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Vorfall | Korruption |
Ursache | Angriffe auf Rechtsextreme |
Ort | Dresden, Deutschland |
Festnahmen | 5 |
Quellen |