Seit dem 1. Juli 2021 ist zum Führen eines Kraftfahrzeugs ein deutscher Führerschein erforderlich. Termine finden Sie auf der Website www.leipzig.de/fahrerlaubnis.
Das Fahren ohne gültigen Führerschein ist eine Straftat, die nach dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden kann. Die Übergangsphase, in der EU-Recht auf Inhaber eines britischen Führerscheins angewendet werden konnte, endete mit Ablauf des 31. Dezember 2020. Die Fahrzeuge durften im Rahmen ihrer Zulassungen noch weitere sechs Monate gefahren werden. Die Bundesregierung verhandelt derzeit mit dem Vereinigten Königreich über eine gegenseitige prüfungsfreie Übertragung von Führerscheinen.
Das Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) ermächtigt die Führerscheinbehörden aufgrund eines Vorgriffs auf die geplante Aufnahme des Vereinigten Königreichs in Anlage 11 der Führerscheinverordnung (FeV) zur Durchführung einer kostenlose Überweisung. Dementsprechend ist die Fahrerlaubnisbehörde verpflichtet, bei der Umschreibung auf die theoretische und praktische Prüfung zu verzichten.