Die FDP, die Grünen und die Linke verklagen in Karlsruhe

Berlin. Die FDP, die Grünen und die Linke haben beim Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde gegen die Wahlreform der Großen Koalition eingereicht und diese mit einem Antrag auf einstweilige Verfügung kombiniert. Dies gaben die parlamentarischen Geschäftsführer der Fraktionen der Grünen und der FDP, Britta Haßelmann und Marco Buschmann, sowie der rechtspolitische Sprecher der linken Fraktion, Friedrich Straetmanns, am Montag in Berlin bekannt. Bevollmächtigte ist Professorin Sophie Schönberger. Alle vier kritisierten die Tatsache, dass das gewünschte Downsizing des Bundestages nicht erreicht wurde. Ein sich immer weiter ausbreitendes Parlament könne nicht mehr funktionieren und verliere daher die Akzeptanz, sagte Buschmann. Es geht daher auch …
Berlin. Die FDP, die Grünen und die Linke haben beim Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde gegen die Wahlreform der Großen Koalition eingereicht und diese mit einem Antrag auf einstweilige Verfügung kombiniert. Dies gaben die parlamentarischen Geschäftsführer der Fraktionen der Grünen und der FDP, Britta Haßelmann und Marco Buschmann, sowie der rechtspolitische Sprecher der linken Fraktion, Friedrich Straetmanns, am Montag in Berlin bekannt. Bevollmächtigte ist Professorin Sophie Schönberger. Alle vier kritisierten die Tatsache, dass das gewünschte Downsizing des Bundestages nicht erreicht wurde. Ein sich immer weiter ausbreitendes Parlament könne nicht mehr funktionieren und verliere daher die Akzeptanz, sagte Buschmann. Es geht daher auch … (Symbolbild/NAG)

Berlin. Die FDP, die Grünen und die Linke haben beim Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde gegen die Wahlreform der Großen Koalition eingereicht und diese mit einem Antrag auf einstweilige Verfügung kombiniert. Dies gaben die parlamentarischen Geschäftsführer der Fraktionen der Grünen und der FDP, Britta Haßelmann und Marco Buschmann, sowie der rechtspolitische Sprecher der linken Fraktion, Friedrich Straetmanns, am Montag in Berlin bekannt. Bevollmächtigte ist Professorin Sophie Schönberger.

Alle vier kritisierten die Tatsache, dass das gewünschte Downsizing des Bundestages nicht erreicht wurde. Ein sich immer weiter ausbreitendes Parlament könne nicht mehr funktionieren und verliere daher die Akzeptanz, sagte Buschmann. Es geht daher auch darum, den Ruf des Bundestages zu verteidigen.

Haßelmann beschwerte sich darüber, dass es für drei Überhangmandate keine Ausgleichsmandate geben dürfe. Nur die CDU und die CSU nutzen dies und verstoßen gegen das Verbot der Chancengleichheit. Straetmanns sagte, dass die Stimmen der Unionswähler infolgedessen erheblich mehr wert seien. Im Übrigen beklagten sich sowohl die drei Politiker als auch der Professor, dass die Reform nicht präzise genug sei. Dies kann je nach Auslegung des neuen Wahlgesetzes zu sehr unterschiedlichen Mandaten führen.

Lesen Sie weiter nach der Anzeige

Haßelmann: „Armutsbescheinigung“

Haßelmann sprach von der „absoluten Anklage gegen die Armut“ der Großen Koalition. Der Bundestag kämpft seit über sieben Jahren um eine Reform. Das Ergebnis war ein „furchtbar schlechtes Gesetz“, das einerseits verfassungswidrig ist und andererseits nicht einmal das Ziel einer Verkleinerung des Bundestages erreicht. Buschmann erkannte „Herumspielen“. Obwohl man über die Arbeitsbelastung des Bundesverfassungsgerichts Bescheid weiß, hieß es. Eine Entscheidung der Karlsruher Richter ist jedoch unvermeidlich, da der Bundesrückkehrbeauftragte die Wahlergebnisse nicht interpretieren kann.

Die Reform sieht vor, dass die Zahl der 299 Wahlkreise bei den Herbstwahlen erhalten bleibt. Überhangmandate einer Partei sind teilweise mit ihren Listenmandaten zu verrechnen. Wird die Standardgröße des Bundestages von 598 Sitzen überschritten, sind bis zu drei Überhangsitze nicht durch Ausgleichssitze zu kompensieren. Ziel ist es, den Bundestag, der auf 709 Mitglieder angewachsen ist, zu verkleinern. Experten bezweifeln auch, dass die Reform dies gelingen wird. Am Montag war von einer Reduzierung von nur zehn Sitzen die Rede.

Eines der größten Parlamente der Welt

Der Bundestag ist eines der größten Parlamente der Welt. Es ist in den letzten Jahren kontinuierlich gewachsen. Dies ist auf das Wahlrecht zurückzuführen – und auf das Bundesverfassungsgericht, das 2013 in einem Urteil die Kompensation von Überhangmandaten durch Kompensationsmandate forderte. Die erste Stimme bestimmt den Vertreter des Wahlkreises, die zweite Stimme die Verteilung im Bundestag nach den Listen der Parteien.

Wenn eine Partei nach der zweiten Abstimmung mehr direkte Mandate gewinnt, als ihr zusteht, erhält sie Überhangmandate. Damit die Beziehung wieder stimmt, erhalten die anderen Entschädigungsmandate. Im Jahr 2013 gab es vier Überhang- und 29 Ausgleichsmandate. Bereits 46 und 65 im Jahr 2017, also waren 111 mehr Mitglieder im Bundestag als ursprünglich geplant.

Ein Sprecher des Bundesverfassungsgerichts wollte am Montag keine Prognose abgeben, wann eine Entscheidung des Gerichts über die Klage zu erwarten sei. Schönberger könne auch kurz vor der Wahl ein Urteil fällen. Denn das neue Wahlgesetz betrifft nicht die Wahl selbst, sondern nur die Auslegung des Ergebnisses und die Verteilung der Mandate.

Inspiriert vom LVZ Newsticker -> Zum kompletten Artikel

Details
Quellen