Die Hälfte der Erwachsenen kommt ohne Papiere

Berlin. Gut die Hälfte der erwachsenen Asylbewerber hat im vergangenen Jahr keine Unterlagen eingereicht, die ihre Herkunft, ihren Namen und ihr Geburtsdatum eindeutig belegen. „Im Jahr 2020 lag der Anteil der erstmaligen Asylbewerber ab 18 Jahren ohne Ausweispapiere bei 51,8 Prozent“, so eine Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine schriftliche Frage der FDP-Innenpolitikerin Linda Teuteberg verfügbar für die dpa Nachrichtenagentur. Im Vorjahr haben rund 49 Prozent der erwachsenen Bewerber ohne Papiere dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) vorgelegt. Im Jahr 2017 – dem ersten, für das in Bamf Statistiken über die Einreichung von Ausweispapieren erstellt wurden – hatten fast 61 …
Berlin. Gut die Hälfte der erwachsenen Asylbewerber hat im vergangenen Jahr keine Unterlagen eingereicht, die ihre Herkunft, ihren Namen und ihr Geburtsdatum eindeutig belegen. „Im Jahr 2020 lag der Anteil der erstmaligen Asylbewerber ab 18 Jahren ohne Ausweispapiere bei 51,8 Prozent“, so eine Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine schriftliche Frage der FDP-Innenpolitikerin Linda Teuteberg verfügbar für die dpa Nachrichtenagentur. Im Vorjahr haben rund 49 Prozent der erwachsenen Bewerber ohne Papiere dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) vorgelegt. Im Jahr 2017 – dem ersten, für das in Bamf Statistiken über die Einreichung von Ausweispapieren erstellt wurden – hatten fast 61 …

Berlin. Gut die Hälfte der erwachsenen Asylbewerber hat im vergangenen Jahr keine Unterlagen eingereicht, die ihre Herkunft, ihren Namen und ihr Geburtsdatum eindeutig belegen. „Im Jahr 2020 lag der Anteil der erstmaligen Asylbewerber ab 18 Jahren ohne Ausweispapiere bei 51,8 Prozent“, so eine Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine schriftliche Frage der FDP-Innenpolitikerin Linda Teuteberg verfügbar für die dpa Nachrichtenagentur.

Im Vorjahr haben rund 49 Prozent der erwachsenen Bewerber ohne Papiere dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) vorgelegt. Im Jahr 2017 – dem ersten, für das in Bamf Statistiken über die Einreichung von Ausweispapieren erstellt wurden – hatten fast 61 Prozent aller Asylbewerber ab 18 Jahren keine Dokumente bei sich.

In einer früheren Antwort auf eine parlamentarische Anfrage hatte die Bundesregierung verschiedene mögliche Gründe für das Fehlen von Ausweispapieren angegeben: zum Beispiel Probleme mit dem Registrierungssystem im Herkunftsland, den Verlust von Dokumenten auf der Flucht, das Sammeln von Papieren durch Schmuggler. Einige der Antragsteller entsorgen ihre Papiere auch absichtlich – manchmal auf Anraten von Schmugglern, „um angeblich die Chancen im Asylverfahren zu erhöhen“.

Fehlende Papiere stellen die Behörden vor große Herausforderungen

Die große Zahl von Asylbewerbern ohne Papiere stellt die Behörden vor große Herausforderungen, sagte Teuteberg. Schließlich ist das Asylsystem „für Menschen gedacht, die Schutz vor politischer Verfolgung benötigen“.

Nach Angaben der Bundesregierung überprüfte die Bamf im Jahr 2020 insgesamt 190.608 Ausweispapiere von Asylbewerbern auf Echtheit. Auf die Frage, wie viele Antragsteller mit gefälschten Dokumenten im vergangenen Jahr Asyl beantragt hatten, gab die Regierung an, dass 4488 Dokumente von beanstandet worden seien das Bamf Inspektionszentrum. Dies entspricht einem Anteil von 2,36 Prozent. Das Innenministerium wies jedoch darauf hin, dass in einigen Fällen mehrere Dokumente eines Antragstellers geprüft werden. Aus diesem Prozentsatz können keine Schlussfolgerungen über die genaue Anzahl derjenigen gezogen werden, die falsche Papiere einreichen.

Im vergangenen Jahr haben 102.581 Ausländer erstmals in Deutschland Asyl beantragt. Darunter waren 26.520 Schutzanträge für in Deutschland geborene Kinder unter einem Jahr. Die Zahl der Anträge war deutlich geringer als im Vorjahr – auch aufgrund der Koronapandemie. Im Jahr 2019 erhielt die Bamf 142.509 Asylanträge.

Besserer europäischer Datenvergleich notwendig

Unklare Identitäten machten es viel schwieriger, im Asylverfahren eine angemessene Entscheidung zu treffen, unabhängig davon, warum jemand keine Papiere vorweisen konnte, sagte Teuteberg. Um hier Fortschritte zu erzielen, wäre ein besserer europäischer Datenvergleich erforderlich – auch aus Sicherheitsgründen.

13 der 72 syrischen Islamisten, deren Fälle von Bund und Ländern im sogenannten AG-Status des Gemeinsamen Zentrums zur Terrorismusbekämpfung im Jahr 2020 erörtert wurden, haben ebenfalls keine Ausweispapiere. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums besteht jedoch nach wie vor kein Zweifel an ihrer Identität. Aufgabe der Arbeitsgruppe für „Statusrechtsbegleitende Maßnahmen“ ist es, die Beendigung des Aufenthalts für Ausländer mit „islamistisch-terroristischem Hintergrund“ zu fördern.

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