Erholungsgebiete bleiben für Touristen geschlossen

Schleswig. Das koronabezogene Verbot, drei lokale Erholungsgebiete im Bezirk Pinneberg zu betreten, bleibt bestehen. Das Verwaltungsgericht Schleswig hat am Freitag in einem dringenden Verfahren entschieden, wie ein Gerichtssprecher bekannt gab. Eine Privatperson hatte geklagt. Aufgrund der Überschreitung der Marke von 200 neuen Koronainfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen hatte der Bezirk ein vorübergehendes Einreiseverbot für die örtlichen Erholungsgebiete Himmelmoor (Quickborn), Holmer Sandberge und Hetlinger Schanze (beide Bezirke Geest und Marsch) angeordnet Tagestourismusbegrenzung zuzulassen. In der Vergangenheit gab es dort Menschenmassen. Milde Mittel wie das Blockieren von Parkplätzen wären nicht effektiv gewesen. Das Gericht entscheidet: Das Gemeinwohl überwiegt die …
Schleswig. Das koronabezogene Verbot, drei lokale Erholungsgebiete im Bezirk Pinneberg zu betreten, bleibt bestehen. Das Verwaltungsgericht Schleswig hat am Freitag in einem dringenden Verfahren entschieden, wie ein Gerichtssprecher bekannt gab. Eine Privatperson hatte geklagt. Aufgrund der Überschreitung der Marke von 200 neuen Koronainfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen hatte der Bezirk ein vorübergehendes Einreiseverbot für die örtlichen Erholungsgebiete Himmelmoor (Quickborn), Holmer Sandberge und Hetlinger Schanze (beide Bezirke Geest und Marsch) angeordnet Tagestourismusbegrenzung zuzulassen. In der Vergangenheit gab es dort Menschenmassen. Milde Mittel wie das Blockieren von Parkplätzen wären nicht effektiv gewesen. Das Gericht entscheidet: Das Gemeinwohl überwiegt die … (Symbolbild/NAG)

Schleswig. Das koronabezogene Verbot, drei lokale Erholungsgebiete im Bezirk Pinneberg zu betreten, bleibt bestehen. Das Verwaltungsgericht Schleswig hat am Freitag in einem dringenden Verfahren entschieden, wie ein Gerichtssprecher bekannt gab. Eine Privatperson hatte geklagt.

Aufgrund der Überschreitung der Marke von 200 neuen Koronainfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen hatte der Bezirk ein vorübergehendes Einreiseverbot für die örtlichen Erholungsgebiete Himmelmoor (Quickborn), Holmer Sandberge und Hetlinger Schanze (beide Bezirke Geest und Marsch) angeordnet Tagestourismusbegrenzung zuzulassen. In der Vergangenheit gab es dort Menschenmassen. Milde Mittel wie das Blockieren von Parkplätzen wären nicht effektiv gewesen.

Das Gericht entscheidet: Das Gemeinwohl überwiegt die privaten Interessen des Klägers

Das Verwaltungsgericht stellte weder eine offensichtliche Rechtmäßigkeit noch die offensichtliche Rechtswidrigkeit des Einreiseverbots fest. Wenn die Folgen abgewogen würden, hätten die Gründe des öffentlichen Interesses, Gesundheitsschäden zu verhindern und die medizinische Versorgung angesichts der hohen Anzahl von Infektionen im Distrikt sicherzustellen, die privaten Interessen des Klägers überwogen. Gegen die Entscheidung kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung beim Obersten Verwaltungsgericht Berufung eingelegt werden.

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