Ex-Verfassungsrichterpapier bringt Solidaritätszuschlag zur Diskussion

Berlin. Der frühere Verfassungsrichter Hans-Jürgen Papier erhob einen Solidaritätszuschlag zur Rückzahlung der Koronaschulden. „Zur Finanzierung der deutschen Einheit wurde ein Solidaritätszuschlag eingeführt. Die Gesetzgeber haben einen ähnlichen Spielraum in der Corona-Krise und in ihrer Überwindung “, sagte der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts gegenüber den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. „Das Grundgesetz schließt die Einführung einer Corona-Soli oder eine allgemeine Steuererhöhung nicht aus.“ Nach dem Grundgesetz ist es den Bürgern möglich, sich finanziell an der Last der Corona-Krise zu beteiligen, heißt es in dem Papier. „Es ist eine politische Entscheidung, ob dies über ein Lastausgleichsgesetz wie nach dem Zweiten Weltkrieg oder über Steuern …
Berlin. Der frühere Verfassungsrichter Hans-Jürgen Papier erhob einen Solidaritätszuschlag zur Rückzahlung der Koronaschulden. „Zur Finanzierung der deutschen Einheit wurde ein Solidaritätszuschlag eingeführt. Die Gesetzgeber haben einen ähnlichen Spielraum in der Corona-Krise und in ihrer Überwindung “, sagte der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts gegenüber den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. „Das Grundgesetz schließt die Einführung einer Corona-Soli oder eine allgemeine Steuererhöhung nicht aus.“ Nach dem Grundgesetz ist es den Bürgern möglich, sich finanziell an der Last der Corona-Krise zu beteiligen, heißt es in dem Papier. „Es ist eine politische Entscheidung, ob dies über ein Lastausgleichsgesetz wie nach dem Zweiten Weltkrieg oder über Steuern … (Symbolbild/NAG)

Berlin. Der frühere Verfassungsrichter Hans-Jürgen Papier erhob einen Solidaritätszuschlag zur Rückzahlung der Koronaschulden.

„Zur Finanzierung der deutschen Einheit wurde ein Solidaritätszuschlag eingeführt. Die Gesetzgeber haben einen ähnlichen Spielraum in der Corona-Krise und in ihrer Überwindung “, sagte der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts gegenüber den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. „Das Grundgesetz schließt die Einführung einer Corona-Soli oder eine allgemeine Steuererhöhung nicht aus.“

Nach dem Grundgesetz ist es den Bürgern möglich, sich finanziell an der Last der Corona-Krise zu beteiligen, heißt es in dem Papier. „Es ist eine politische Entscheidung, ob dies über ein Lastausgleichsgesetz wie nach dem Zweiten Weltkrieg oder über Steuern erfolgt.“

Er würde sich eher dafür einsetzen, die Koronaschuld aus allgemeinen Steuereinnahmen zu finanzieren. Paper (77) war von April 2002 bis März 2010 Präsident des Bundesverfassungsgerichts.

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