Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten erforderlich

Offenburg. Die Staatsanwaltschaft hat im Prozess gegen den „Ranger von Oppenau“ und seiner spektakulären Flucht mit gestohlenen Polizeigewehre eine Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten gefordert. Die Staatsanwältin Raffaela Sinz teilte dem Landgericht Offenburg am Dienstag mit, dass es einen weniger schwerwiegenden Fall von Geiselnahme gebe. Unter anderem spricht die Tatsache, dass er während des Prozesses früh gestanden und sich entschuldigt hat – und dass es sich nicht um eine typische Geiselnahme handelt – für den Angeklagten.
Ein Psychiater hatte zuvor bestätigt, dass der Angeklagte zumindest teilweise weniger schuldhaft war. Yves R. leidet an einer kombinierten Persönlichkeitsstörung, sagte Gutachter Dr. Stephan Bork. Für die Verhaftungssituation, als R. einen Polizisten mit einer Axt verletzte, stellte der Experte fest, dass er weniger für Schuld verantwortlich war, aber nicht für die Entwaffnung der Polizisten.
Vor der Festnahme in einer affektiven Ausnahmesituation
Vor seiner Verhaftung befand sich der hungrige, durstige und schlaflose Mann in einer außergewöhnlichen affektiven Situation – und in einer für ihn hoffnungslosen Pattsituation. Sein Verständnis von Ehre machte es ihm unmöglich aufzugeben. Sein Lebenswille war jedoch so stark, dass er keine der gestohlenen Waffen ziehen wollte. Dann schlug ihn ein Taser, woraufhin er mit der Axt in Richtung des Schmerzreizes schlug und den SEK-Offizier schlug. Es gab jedoch keine außergewöhnliche affektive Situation für R., als er von der Polizei in der Hütte überprüft wurde. Der Experte beschrieb R. als einen intelligenten Mann, der jedoch in seinen Verhaltensmustern deutlich von sozial akzeptierten Normen abwich.
Yves R., der als „Ranger von Oppenau“ bekannt wurde, entwaffnete im Juli 2020 vier Polizisten, als er eine Waldhütte überprüfte, die er illegal im Schwarzwald bewohnt hatte, und mit ihren Dienstwaffen in den Wald floh. Die Polizei suchte den inzwischen 32-Jährigen mit einem großen Kontingent. Die Verhaftung gelang nur fünf Tage später in einem Busch bei Oppenau. R., mehrfach vorbestraft, verletzte einen SEK-Offizier am Fuß mit einer Axt. Er nimmt nicht nur Geiseln, sondern wird auch beschuldigt, Polizeibeamte angegriffen und gegen das Waffengesetz verstoßen zu haben. Ein Urteil wird am Freitag erwartet.
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