Gericht prüft BUND-Klage: LNG-Terminal in Stade unter Umweltkritik

Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt heute über die BUND-Klage gegen das erste LNG-Terminal in Stade. Der Umweltverband fordert eine Überprüfung der Genehmigung aufgrund von Umweltrisiken und Überdimensionierung.
Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt heute über die BUND-Klage gegen das erste LNG-Terminal in Stade. Der Umweltverband fordert eine Überprüfung der Genehmigung aufgrund von Umweltrisiken und Überdimensionierung. (Symbolbild/NAG)

Gericht entscheidet über wichtige Umweltnormen in Stade

27.03.2025 – 09:30

In einer bedeutenden juristischen Auseinandersetzung verhandelt heute das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über die Klage des BUND-Landesverbandes Niedersachsen. Es geht um die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb eines LNG-Terminals in Stade, das als erstes landseitiges Terminal in Deutschland realisiert werden soll.

Der Naturschutzverband BUND hatte im März 2024 Klage erhoben, weil er die Dimensionierung und den Ausbau der LNG-Infrastruktur als problematisch erachtet. Diese Bedenken sind besonders relevant in der aktuellen Energiekrise, in der die tatsächliche Nutzung bestehender Terminals weitaus geringer ist als geplant. So fielen im Jahr 2024 an drei schwimmenden LNG-Terminals nur 6,9 Milliarden Kubikmeter Gas an, was lediglich acht Prozent der gesamten Gasimporte ausmachte.

„Die Genehmigungen für LNG-Terminals sind oft überdimensioniert und stehen den Klimazielen widersprüchlich gegenüber“, sagt Susanne Gerstner, Vorsitzende des BUND Niedersachsen. Dieses Terminal in Stade soll laut Planung bis 2043 fossiles Gas empfangen, was den Zielen des Landes Niedersachsen, bis 2040 Treibhausgasneutralität zu erreichen, fundamental entgegensteht. Der BUND fordert daher eine grundsätzliche Überprüfung der LNG-Planungen.

Tina Löffelsend, Expertin für Klimaschutz beim BUND, hebt hervor, dass es an verlässlichen Nachweisen für die Umrüstbarkeit auf klimaneutrale Energieträger wie grünes Ammoniak fehlt. „Die Gefahren eines Lecks bei flüssigem Ammoniak müssen berücksichtigt werden. Wir sehen die Gefahr, dass Unfälle gravierende Folgen für Wasserorganismen und Ökosysteme in der Umgebung haben könnten“, erklärt sie weiter.

Die mögliche Umrüstung von LNG-Terminals auf umweltfreundliche Energieträger weist erhebliche technische Hürden und Kosten auf. Zudem seien die Sicherheitsabstände unzureichend geprüft, was sowohl die Umwelt als auch die Anwohner in Gefahr bringen könnte. Protected habitats, wie das FFH-Gebiet „Unterelbe“, das für sensible Fischarten wichtig ist, könnten durch den Bau gefährdet werden.

Die Diskussion um das LNG-Terminal ist nicht nur ein lokales Thema, sondern steht auch im Kontext nationaler und internationaler Energiewende-Strategien. Der BUND hat in diesem Zusammenhang Protestaktionen organisiert, um auf die ökologischen und gesellschaftlichen Herausforderungen hinzuweisen.

„Gerade in Zeiten, in denen wir uns umweltpolitisch neu orientieren müssen, ist es entscheidend, dass wir nicht in fossile Abhängigkeiten zurückfallen,“ appelliert Gerstner. Die laufenden Gerichtsverhandlungen sind daher ein Ausdruck der breiteren Diskussion um nachhaltige Energieversorgung und den Schutz der Umwelt.

Zusammenfassend zeigt der Fall in Stade, dass die Balance zwischen energetischem Bedarf und Umweltschutz eine der größten Herausforderungen unserer Zeit ist. Es bleibt abzuwarten, wie das Gericht entscheidet und welche Konsequenzen dies für die weitere Planung und den Betrieb des LNG-Terminals haben wird.

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