Junge Mügelner entkommt nur knapp einer Freiheitsstrafe nach Gewaltausbruch in Oschatz

Jugendlicher entgeht knapp einer Freiheitsstrafe Ein heute 22 Jahre alter Mügelner ist im Juli des vergangenen Jahres völlig ausgerastet und hat dabei versucht, andere Menschen körperlich zu verletzen. Nun wurde er vor Gericht gestellt und kam haarscharf an einer Freiheitsstrafe vorbei. Der Vorfall fand in einem Mügelner Ortsteil statt und führte zu Anklagen wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung, Angriff und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung und Bedrohung. Am Dienstag fand der Prozess in der Oschatzer Außenstelle des Amtsgerichtes Torgau statt. Die Richterin verhängte schließlich eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen gegen den 22-Jährigen. Somit konnte der Jugendliche einer Freiheitsstrafe entgehen, musste aber finanzielle …
Jugendlicher entgeht knapp einer Freiheitsstrafe Ein heute 22 Jahre alter Mügelner ist im Juli des vergangenen Jahres völlig ausgerastet und hat dabei versucht, andere Menschen körperlich zu verletzen. Nun wurde er vor Gericht gestellt und kam haarscharf an einer Freiheitsstrafe vorbei. Der Vorfall fand in einem Mügelner Ortsteil statt und führte zu Anklagen wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung, Angriff und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung und Bedrohung. Am Dienstag fand der Prozess in der Oschatzer Außenstelle des Amtsgerichtes Torgau statt. Die Richterin verhängte schließlich eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen gegen den 22-Jährigen. Somit konnte der Jugendliche einer Freiheitsstrafe entgehen, musste aber finanzielle … (Symbolbild/NAG)

Jugendlicher entgeht knapp einer Freiheitsstrafe

Ein heute 22 Jahre alter Mügelner ist im Juli des vergangenen Jahres völlig ausgerastet und hat dabei versucht, andere Menschen körperlich zu verletzen. Nun wurde er vor Gericht gestellt und kam haarscharf an einer Freiheitsstrafe vorbei.

Der Vorfall fand in einem Mügelner Ortsteil statt und führte zu Anklagen wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung, Angriff und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung und Bedrohung. Am Dienstag fand der Prozess in der Oschatzer Außenstelle des Amtsgerichtes Torgau statt.

Die Richterin verhängte schließlich eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen gegen den 22-Jährigen. Somit konnte der Jugendliche einer Freiheitsstrafe entgehen, musste aber finanzielle Konsequenzen tragen.

Solche Fälle von Gewaltausbrüchen und Angriffen auf Vollstreckungsbeamte sind leider keine Seltenheit. Es ist wichtig, dass solche Taten vor Gericht gebracht und angemessen bestraft werden, um derartigen Verhaltensweisen entgegenzuwirken.

Hintergrundinformationen

Der 22-Jährige war im Juli des vergangenen Jahres völlig außer Kontrolle geraten und hatte dabei versucht, andere Menschen körperlich zu verletzen. Welche genauen Umstände zu dem Vorfall geführt haben, ist nicht bekannt.

In dem Prozess am Dienstag in der Oschatzer Außenstelle des Amtsgerichtes Torgau ging es um mehrere Anklagepunkte gegen den Jugendlichen. Versuchte gefährliche Körperverletzung, Angriff und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung und Bedrohung standen auf der Liste der Anklagen.

Urteil und Strafe

Die Richterin entschied, den 22-Jährigen wegen seiner Taten zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu verurteilen. Dies bedeutet, dass der Verurteilte jeden Tag einen bestimmten Geldbetrag zahlen muss, um die Strafe abzubüßen. Eine Freiheitsstrafe blieb ihm somit erspart.

Es ist wichtig anzumerken, dass der Jugendliche trotzdem Konsequenzen für sein Handeln tragen muss. Die hohe Geldstrafe soll dazu dienen, den Schaden, den er verursacht hat, wieder gutzumachen und ihn gleichzeitig von weiteren gewalttätigen Taten abzuschrecken.

Fazit

Der Fall des 22-jährigen Mügelners, der im vergangenen Jahr völlig ausgerastet ist und versucht hat, andere Menschen zu verletzen, endete mit einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen. Damit konnte der Jugendliche einer Freiheitsstrafe entgehen, jedoch nicht den finanziellen Konsequenzen seines Handelns. Solche Fälle von Gewalt und Angriffen auf Vollstreckungsbeamte zeigen, wie wichtig es ist, dass solche Taten vor Gericht gebracht und angemessen bestraft werden, um derartigem Verhalten entgegenzuwirken.

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