KostenpflichtigWenn Patienten Arzttermine schwänzen – Streit in Sachsen um Ausfallgebühr

Forderungen in der Kritik

Ärzte warten oft vergeblich auf Patienten, die ihren Termin nicht absagen. Ein Zustand, der nicht tragbar ist. Deshalb fordert in Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt die Kassenärztliche Vereinigung eine Ausfallgebühr. Die Krankenkassen lehnen das aber strikt ab – und haben einen eigenen Vorschlag.

Streit um Ausfallgebühr

Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) in den Bundesländern Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt kämpft aktuell dafür, eine Ausfallgebühr für Patienten einzuführen, die ihren Arzttermin nicht rechtzeitig absagen. Die Ärzte sind es leid, unnötig Leerlaufzeiten in ihren Praxen zu haben, weil Patienten einfach nicht erscheinen. Die KV argumentiert, dass dies nicht nur ärgerlich, sondern auch wirtschaftlich problematisch sei. So würden den Ärzten wichtige Behandlungszeiten entgehen, die sie stattdessen für andere Patienten nutzen könnten.

Ablehnung der Krankenkassen

Die Krankenkassen stehen den Forderungen der KV jedoch kritisch gegenüber. Sie lehnen die Einführung einer Ausfallgebühr strikt ab. Das Argument der Krankenkassen lautet, dass es sich um eine zusätzliche finanzielle Belastung für die Patienten handeln würde. Außerdem sehen sie darin keinen Anreiz für die Patienten, ihren Arzttermin rechtzeitig abzusagen, da sie die Gebühr ohnehin zahlen müssten, falls sie nicht erscheinen.

Alternativer Vorschlag der Krankenkassen

Die Krankenkassen haben stattdessen einen eigenen Vorschlag zur Lösung des Problems eingebracht. Sie schlagen vor, dass die Ärzte ihren Patienten 24 Stunden vor dem Termin eine Erinnerung per SMS oder E-Mail schicken sollen. Diese Erinnerung soll die Patienten daran erinnern, ihren Termin rechtzeitig abzusagen, falls sie ihn nicht wahrnehmen können. Die Krankenkassen glauben, dass eine solche Erinnerung dazu führen würde, dass weniger Patienten unentschuldigt fernbleiben.

Fazit

Die Diskussion um die Einführung einer Ausfallgebühr für nicht abgesagte Arzttermine in Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt geht weiter. Während die Kassenärztliche Vereinigung diese Maßnahme als gerechtfertigt ansieht, lehnen die Krankenkassen sie ab und schlagen stattdessen eine Erinnerung per SMS oder E-Mail vor. Es bleibt abzuwarten, wie der Streit um dieses Thema letztendlich gelöst wird.

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