Mit einem neuen Gesetz zielt der Bundestag auf das Internet ab

Berlin. Kinder und Jugendliche in Deutschland sollten bei der Nutzung des Internets besser vor Gefahren geschützt werden. Mit den Stimmen der schwarz-roten Koalition hat der Bundestag am Freitag den geänderten Gesetzesentwurf zur Reform des Minderjährigenschutzes verabschiedet.
Reform des Minderjährigenschutzes: Was soll sich ändern?
Anbieter von Film- und Spieleplattformen müssen beispielsweise sicherstellen, dass für die Online-Inhalte eine einheitliche Alterseinstufung vorliegt und altersgerechte Standardeinstellungen möglich sind. Mit dem Gesetz will die Bundesregierung verhindern, dass Kinder und Jugendliche von Kostenfallen gemobbt, belästigt oder abgezockt werden. Zu diesem Zweck sollten Schutzmechanismen für Benutzerprofile auf Plattformen und Social Media-Diensten vorhanden sein. Kinder sollten auch in der Lage sein, Hilfe durch einfache Berichtsoptionen zu erhalten, wenn sie sich bedroht fühlen.
Eine neue Bundeszentrale zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in den Medien soll die Einhaltung der Vorschriften überprüfen und sicherstellen, dass auch ausländische Anbieter wegen Verstößen strafrechtlich verfolgt werden können. Nach Angaben des Familienministeriums sollen die Regelungen am 1. April in Kraft treten.
Die FDP kritisiert zusätzliche bürokratische Anstrengungen
Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) hat in ihrer Rede im Bundestag vor der Abstimmung betont, dass Kinder und Jugendliche das Recht haben, im digitalen Raum sicher und sicher aufzuwachsen.
Die Opposition sieht Gesetzesmängel: Die FDP beklagt sich über Doppelstrukturen und mehr Bürokratie, die AfD sprach von Doppelregulierung. Die Linke sieht das Problem, dass die Zuständigkeiten des Landes in der Medienaufsicht durch die Bundeszentrale reduziert werden könnten. Die Grünen sehen auch die Gesetzesschwäche, dass der Streit zwischen Bund und Ländern über Kompetenzen fortgesetzt werden könnte.
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