Öffentliche Bekanntmachung zum Fälligkeitsdatum der Grund- und Gewerbesteuer - Stadt Leipzig

Die Stadt Leipzig verschickt Grundsteuerveranlagungen nur im Falle von Änderungen. Steuerschuldner, die keine Grundsteuerveranlagung erhalten, müssen die Grundsteuer auf die gleiche Weise zahlen, wie dies in der zuletzt übermittelten Steuerveranlagung geregelt ist. Die Steuer wurde durch eine öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt zu Beginn des Jahres festgelegt. Im Falle eines Eigentümerwechsels ist zu beachten, dass der frühere Eigentümer gemäß den gesetzlichen Bestimmungen für die rechtzeitige und vollständige Zahlung der Grundsteuer verantwortlich bleibt, bis er eine Mitteilung über das Ende der Steuerschuld erhält. Die Stadtkasse empfiehlt die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats für Steuern, die regelmäßig zu zahlen sind. Dies bedeutet, dass die Abholung …
Die Stadt Leipzig verschickt Grundsteuerveranlagungen nur im Falle von Änderungen. Steuerschuldner, die keine Grundsteuerveranlagung erhalten, müssen die Grundsteuer auf die gleiche Weise zahlen, wie dies in der zuletzt übermittelten Steuerveranlagung geregelt ist. Die Steuer wurde durch eine öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt zu Beginn des Jahres festgelegt. Im Falle eines Eigentümerwechsels ist zu beachten, dass der frühere Eigentümer gemäß den gesetzlichen Bestimmungen für die rechtzeitige und vollständige Zahlung der Grundsteuer verantwortlich bleibt, bis er eine Mitteilung über das Ende der Steuerschuld erhält. Die Stadtkasse empfiehlt die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats für Steuern, die regelmäßig zu zahlen sind. Dies bedeutet, dass die Abholung … (Symbolbild/NAG)

Die Stadt Leipzig verschickt Grundsteuerveranlagungen nur im Falle von Änderungen. Steuerschuldner, die keine Grundsteuerveranlagung erhalten, müssen die Grundsteuer auf die gleiche Weise zahlen, wie dies in der zuletzt übermittelten Steuerveranlagung geregelt ist. Die Steuer wurde durch eine öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt zu Beginn des Jahres festgelegt.

Im Falle eines Eigentümerwechsels ist zu beachten, dass der frühere Eigentümer gemäß den gesetzlichen Bestimmungen für die rechtzeitige und vollständige Zahlung der Grundsteuer verantwortlich bleibt, bis er eine Mitteilung über das Ende der Steuerschuld erhält.

Die Stadtkasse empfiehlt die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats für Steuern, die regelmäßig zu zahlen sind. Dies bedeutet, dass die Abholung immer pünktlich ist, wenn der Steueranspruch fällig ist. Die damit verbundenen Vorteile für Sie wären: keine Terminüberwachung, keine Verzögerung und die Einsparung von Aufwand für eine Übertragung.

Das Formular kann in der Stadtkasse oder über den Suchbegriff „SEPA“ unter www.leipzig.de/formulare angefordert werden.

Die Mitarbeiter der Stadtkasse beantworten gerne Ihre Fragen.

Details
Quellen