Es ist daher nur bis zum 31.08.2021 möglich, sich auf alternativen Wegen – telefonisch oder online – arbeitslos zu melden.
Diese Regelung gilt bundesweit ab dem 01.09.2021. Bei einer erneuten Verschärfung der Pandemie-Situation werden Sie rechtzeitig über Änderungen informiert. Für die Jobcenter gelten die örtlichen Vorschriften.
Sie können sich ohne vorherige Terminvereinbarung persönlich arbeitslos melden.
Identifikationsprozess Selfie-Ident läuft ab
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) bietet seit Mitte letzten Jahres ein Online-Identifizierungsverfahren, das sogenannte Selfie-Identifizierungsverfahren, an. Damit konnten sich Kunden online ausweisen und mussten sich nicht unbedingt persönlich arbeitslos melden. Das Verfahren steht noch bis zum 30.09.2021 zur Verfügung – allerdings nur für Personen, die sich bis zum 31.08.2021 telefonisch oder online arbeitslos melden.
Januar 2022 ist ein neues Online-Ausweisverfahren für Bürger mit neuem Personalausweis geplant.
Digitale Angebote bleiben
Viele andere Anliegen lassen sich nach wie vor einfach und unkompliziert über die digitalen E-Services erledigen.
Detaillierte Informationen finden Sie unter folgendem Link: https://con.arbeitsagentur.de/prod/profil/profil-ui/eservices.
Arbeitssuchend oder arbeitslos – was ist der Unterschied?
Arbeitssuchend
Bürger, die noch erwerbstätig sind, aber bereits wissen, dass ihr Arbeitsverhältnis bald endet – etwa weil ihr Arbeitsvertrag nicht verlängert wird – melden sich als Arbeitsuchende an. Die Arbeitssuchendenmeldung muss spätestens drei Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorliegen.
Bürger, die kurzfristig feststellen, dass sie ihren Arbeitsplatz verlieren, müssen sich spätestens drei Tage nach Bekanntwerden arbeitsuchend melden. Die Arbeitssuchendenanmeldung ist wichtig, damit die Agentur für Arbeit schnellstmöglich bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz unterstützen kann. Sie können sich nach dem 01.09.2021 weiterhin online, schriftlich, persönlich oder telefonisch unter der Servicenummer 0800 4 555500 (kostenlos) bei der Agentur für Arbeit als Arbeitsuchend melden.
Arbeitslos
Sie sind erst ab dem ersten Tag ohne Job arbeitslos. Spätestens an diesem Tag müssen Sie sich persönlich arbeitslos melden. Sie ist Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld.