Cöthner Straße und Mottelerstraße in Gohlis-Süd werden abschnittsweise saniert - Stadt Leipzig

Über die Bauentscheidung

Auf Vorschlag von Oberbürgermeister Thomas Dienberg hat Oberbürgermeister Burkhard Jung nun den entsprechenden Baubeschluss über 2,61 Millionen Euro initiiert; Der Stadtrat wird dann eine endgültige Entscheidung treffen.

Geplante Bauarbeiten

Die Cöthner Straße und der Abschnitt der Motteler Straße sind stark befahren, die Fahrspuren sind unregelmäßig breit und weisen zahlreiche Schlaglöcher auf. Der grundlegende Ausbau soll die Verkehrssicherheit und die Aufenthaltsqualität im Gebiet verbessern. Der Entwurf orientiert sich an der historisch gewachsenen Situation. Die beschädigte Fahrbahn wird erneuert, auf beiden Seiten der damals 4,50 Meter breiten Fahrbahn werden Parkstreifen und Gehwege angeordnet, damit künftig auch Autos sicher aneinander vorbeifahren können. Radfahrer werden auf der Straße weitergeführt – das ist im Nebennetz mit 30 km/h üblich.

Bürgersteignasen, Straßenlaternen und Baumtore

Gehwegnasen werden in die Kreuzungsbereiche eingeordnet: Sie verkürzen den Übergang auf die andere Straßenseite für Fußgänger und sollen die Sichtbarkeit an der Kreuzung verbessern. Auch die Straßenbeleuchtung und die Entwässerung werden modernisiert. 44 neue Bäume sollen in der Cöthner Straße und sieben weitere in der Motteler Straße gepflanzt werden. An den Kreuzungen entstehen sogenannte Baumtore. Geplant sind auch neue Fahrradbügel. Die Arbeiten sollen im Mai beginnen und spätestens Ende 2023 abgeschlossen sein.

Finanzierung des Projekts

Beide Bauabschnitte befinden sich im Sanierungsgebiet „Leipzig-Gohlis“. In den letzten Jahren wurden erhebliche Mittel für die Aufwertung des Stadtteils verwendet. Nach den Vorschriften des Baugesetzbuches müssen die Grundstückseigentümer daher die Bodenwertsteigerung durch Sanierung entschädigen. Aus diesen bereits erhaltenen Ausgleichsbeträgen kann nun die Restrukturierung finanziert werden.

Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.leipzig.de/ausgleichsbetrag-sanierungsgebiet.

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