Hinweis zur Zahlung von Nutzungsgebühren für Garagenstellplätze ab 2021 - Stadt Leipzig

Diese Benutzer erhalten die neuen und zukünftigen Zahlungsinformationen rechtzeitig. Aufgrund des derzeit hohen Verwaltungsaufwands im Zusammenhang mit den rund 11.000 anpassbaren Verträgen kann dies noch einige Zeit dauern. Die hier angesprochenen Garagenbenutzer können sich jedoch nicht darum kümmern, da die Zahlungsfristen entsprechend angepasst werden.

Vermeiden Sie falsche Übertragungen

Es ist zu vermeiden, dass noch nicht angepasste Beträge zu schnell überwiesen werden oder dass die verwendeten Bankdaten derzeit nicht mehr gültig sind.

Garagenbenutzer, deren Nutzungsgebühren bereits 240 Euro oder mehr betragen und die ebenfalls bereits unter kommunaler Verwaltung stehen, sind von diesem Verfahren ausgeschlossen. Bitte leisten Sie weiterhin Ihre Zahlungen wie zuvor.

Im Allgemeinen müssen alle Nutzungsgebühren für Garagen auf städtischem Land künftig nur noch direkt an die Stadt gezahlt werden. Eine Übertragung der Nutzungsgebühren an Drittadministratoren oder zuvor selbstverwaltete Garagengemeinschaften ist nicht zu erwarten, da diese ab Januar 2021 nicht mehr verantwortlich sind.

SEPA Lastschrift bevorzugt

Die Stadtkasse empfiehlt die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats, um sicherzustellen, dass die Zahlung in Zukunft pünktlich eingeht. Dies bedeutet, dass die Abholung immer pünktlich zum Fälligkeitsdatum ist. Die damit verbundenen Vorteile: keine Terminüberwachung, keine Verzögerung und Einsparung der Kosten für eine Überweisung.

Das auszufüllende Lastschriftmandat finden Sie hier auf der Seite unter „Download“.

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