„Der Fokus, insbesondere für Fußgänger, sollte nicht nur auf den Fußwegen mit Schnee, Eis und Schneeverwehungen liegen, sondern auch in der Nähe von Gebäudefassaden ist ein Blick nach oben unbedingt zu empfehlen“, warnt Axel Schuh, Leiter der Feuerwehr. „Eiszapfen, ganze Eiszapfenvorhänge und überhängende Schneeplatten können ansprechend aussehen. Vor allem aber sind sie eine Sache – gefährlich.“
Wie bei faulen Bäumen, losen Dachteilen oder losen Gesimsen oder Stuckteilen liegt es in der Verantwortung des jeweiligen Eigentümers, diese Gefahren zu beseitigen. Die Grundregel lautet, dass Eigentum kein Risiko darstellen darf. Wenn Sie die Eiszapfen selbst entfernen, müssen Sie vor allem sicherstellen, dass der entsprechende Bereich des Fußwegs gesichert und abgesperrt ist, damit insbesondere Fußgänger den Gefahrenbereich nicht plötzlich passieren.
Eiszapfen und Schneeplatten: Gefahrenbereich sichern
Das Blockieren und Sichern zum Entfernen oder Sichern gegen Eiszapfen oder Schneeplatten auf Gehwegen oder Fahrspuren erfordert immer eine Anordnung von verkehrsregulierenden Maßnahmen, die die Straßenverkehrsbehörde des Verkehrs- und Tiefbauamtes auf Anfrage erlässt. Eine spezielle Nutzungserlaubnis ist ebenfalls erforderlich. Das folgende Verfahren muss beachtet werden:
Der Gefahrenpunkt ist vom Bauherrn so schnell wie möglich zu sichern. Die Straßenverkehrsbehörde (SVB) muss dann unverzüglich per E-Mail an vta-svb@leipzig.de informiert werden, damit Ergänzungen oder Änderungen des Schutzes vorgenommen werden können. Denn nur die SVB darf Sicherheitsbestimmungen im öffentlichen Verkehr festlegen. Erforderliche Informationen sind die Straßen- / Hausnummer der Immobilie, die Kontaktdaten des Bauherrn und der Verantwortlichen sowie Umfang und Zeitpunkt der Sperrung. Fotodokumentation ist hilfreich.
Für die Umzugsarbeiten sind, wenn Einschränkungen im öffentlichen Verkehrsbereich (Bürgersteig, Parkspur, Fahrspur) erforderlich werden, auch eine Anordnung zur Verkehrsregulierung und eine spezielle Nutzungserlaubnis erforderlich. In diesem Fall muss der Antrag auf Anordnung verkehrsregulierender Maßnahmen und eine spezielle Nutzungserlaubnis zusammen mit einem Verkehrszeichenplan eingereicht werden, bevor die Arbeiten ausgeführt werden. In dringenden Fällen wird der Antrag nach Einreichung der vollständigen Antragsunterlagen kurzfristig bearbeitet und genehmigt.
Wenn eine unmittelbare Gefahr besteht oder der Eigentümer des Gebäudes nicht identifiziert oder erreicht werden kann, kann die Feuerwehr mit Sicherheit hinzugezogen werden. In der Regel werden jedoch nur die Gefahrenbereiche abgesperrt, da in erster Linie die Drehleiterfahrzeuge vorgesehen sind für Feueroperationen. Wenn die Feuerwehr benutzt wird, ist dies kostenpflichtig und der Eigentümer wird in Rechnung gestellt.