2. Update kann eingesehen werden - Stadt Leipzig

Im Rahmen der öffentlichen Auslage kann der Entwurf nach vorheriger Terminvereinbarung per E-Mail an uiz@leipzig.de oder telefonisch unter 0341 123-6711 im Umweltinformationszentrum der Stadt Leipzig (UiZ) im Technischen Rathaus ( Prager Straße 118-136).

Die digitale Version ist im Internet unter www.leipzig.de/laerm verfügbar. Hinweise, Einwände oder Anregungen zum Planentwurf können dem Amt für Umweltschutz unter der oben genannten Adresse postalisch oder per E-Mail an Umweltschutz@leipzig.de übermittelt werden. Ein Teilnahmeformular ist auch online verfügbar.

Im Rahmen der 2. Aktualisierung wurde der Entwurf in den eigentlichen Textteil und weitere sechs umfangreiche Anhänge umverteilt. Dazu gehören detaillierte Informationen zum Fluglärm (Anlage 1) und der Umsetzungsbericht zum aktuellen Stand der Lärmaktionsplanung (Anlage 2). Neu aufgenommen wurde auch die Definition von 35 sogenannten Lärmschwerpunkten, für die verschiedene Lärmminderungsmaßnahmen im Hinblick auf eine mögliche Umsetzung geprüft werden sollen. Insgesamt wurden 78 Einzelmaßnahmen aus den Bereichen Kfz-Verkehr, Umweltnetze, Luft- und Schienenverkehr sowie Ruhezonenschutz definiert.

Weniger Lärmbelästigung bereits nachweisbar

Rund die Hälfte aller Maßnahmen, die in den beiden vorherigen Plänen beschlossen wurden, sind umgesetzt oder befinden sich derzeit in der Umsetzung. Es zeigt sich eine weitgehende Reduzierung der Lärmbelastung im Stadtgebiet um 2 dB(A) ganztägig. Insbesondere entlang der stark belasteten Abschnitte Antonienstraße, Max-Liebermann-Straße, Richard-Lehmann-Straße, Dufourstraße und Nordplatz, wie in der 1. Fortschreibung des LAP definiert, ist die Zahl der Betroffenen zurückgegangen. Auch die durchgängige Anordnung von 30 km/h vor Schulen und auf stark befahrenen Straßenabschnitten sowie das Aufstellen von Geschwindigkeitsanzeigetafeln zur Sensibilisierung der Verkehrsteilnehmer sind erfolgreich.

Nach § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) muss die zuständige Behörde den Lärmaktionsplan alle 5 Jahre aktualisieren. Der vorliegende Entwurf der 2. Aktualisierung des Lärmaktionsplans basiert auf den Ergebnissen der Lärmkartierung 2017 und den Ergebnissen einer umfangreichen Bürgerbeteiligung von 2016 bis 2019. Im integrativen Ansatz der Lärmaktionsplanung sind stadtweite Pläne und Ziele berücksichtigt werden, insbesondere strategische Pläne zur Stadtentwicklung und Bauleitplanung sowie Verkehrs- und Mobilitätskonzepte. Damit unterstützt der Lärmaktionsplan auch den Gesundheitsschutz, das INSEK-Ziel „Leipzig setzt auf Lebensqualität“ und die Sicherung gesunder Lebens- und Arbeitsbedingungen.

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