Corona-Auffrischimpfungen in Sachsen ab September 2021 möglich - Stadt Leipzig

Jede Auffrischimpfung sollte mindestens sechs Monate nach der vollständigen (zweiten) Impfung erfolgen. Dies betrifft laut SIKO-Empfehlung Menschen ab 70 Jahren und mit bestimmten Grunderkrankungen. Eine Impfung in den Impfstellen ist ab dem 3. September oder im Rahmen einer Impfaktion vor Ort für Personen ab 70 Jahren ohne Voranmeldung möglich. Menschen mit bestimmten Grunderkrankungen erhalten die Impfung vorzugsweise von ihrem Arzt.

Staatsminister Köpping: „Bestmöglicher Schutz für gefährdete Gruppen“

Nach der Empfehlung der SIKO kann die Auffrischimpfung nach ärztlichem Ermessen parallel zur saisonalen Grippeimpfung erfolgen. Gesundheitsministerin Petra Köpping: „Mit den Auffrischimpfungen bieten wir den gefährdeten Gruppen den bestmöglichen Schutz. Wenn Sie sich unsicher fühlen oder Fragen haben, wenden Sie sich am besten vertrauensvoll an Ihren Hausarzt Einrichtungen der Integrationshilfe. Der Schutz der Bewohner ist mir besonders wichtig. Für Einrichtungen der vollstationären Langzeitpflege, die auf eine Vor-Ort-Impfung angewiesen sind, ist geplant, dass die Vermittlung von niedergelassenen Ärzten durch die GKV unterstützt wird Ärzte.“

Auch Personen, die komplett mit Vektorimpfstoffen (AstraZeneca, Johnson & Johnson) geimpft sind, können laut GMK-Entscheidung unabhängig von Alter oder Vorerkrankungen auch eine Auffrischimpfung erhalten. Der Nachweis der durchgeführten ersten und zweiten Impfung ist in jedem Fall erforderlich. Diese Auffrischimpfungen werden ausschließlich mit mRNA-Impfstoffen von Biontech/Pfizer oder Moderna durchgeführt. Eine Impfdosis ist ausreichend.

Ergänzende Anmerkung

Die Sächsische Impfkommission (SIKO) empfiehlt, mit den Auffrischimpfungen im vierten Quartal 2021, also ab dem 1. Oktober, zu beginnen. Da nicht nur die Kapazitäten für die noch erforderlichen Erst- und Zweitimpfungen, sondern auch für die Auffrischungsimpfungen vorhanden sind, starten diese bereits im September in Sachsen.

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