Corona-Tests für zurückkehrende Reisende - Stadt Leipzig

Aktuelle Informationen Aktuelle Informationen für Rückreisende finden Sie auf unserer Seite: Coronavirus: Informationen für Rückreisende Nachricht archivieren (Hinweis: Die folgende Nachricht stammt von Anfang August 2020 und wird nur zu Archivierungszwecken öffentlich zugänglich gemacht.) Es gibt jetzt eine neue Verpflichtung für alle Urlauber, die ihre Freizeit in einem vom Robert Koch Institute (RKI) gelisteten Risikobereich verbracht haben. Seit dem 8. August 2020 müssen sie auf das Coronavirus getestet werden. Die Bundesregierung will zusätzlich die Gesundheit der Bevölkerung schützen. Das Liste der Risikobereiche wird vom RKI ständig aktualisiert. Die sächsische Quarantäneverordnung gilt auch im Zusammenhang mit den von der Bundesregierung eingeführten …
Aktuelle Informationen Aktuelle Informationen für Rückreisende finden Sie auf unserer Seite: Coronavirus: Informationen für Rückreisende Nachricht archivieren (Hinweis: Die folgende Nachricht stammt von Anfang August 2020 und wird nur zu Archivierungszwecken öffentlich zugänglich gemacht.) Es gibt jetzt eine neue Verpflichtung für alle Urlauber, die ihre Freizeit in einem vom Robert Koch Institute (RKI) gelisteten Risikobereich verbracht haben. Seit dem 8. August 2020 müssen sie auf das Coronavirus getestet werden. Die Bundesregierung will zusätzlich die Gesundheit der Bevölkerung schützen. Das Liste der Risikobereiche wird vom RKI ständig aktualisiert. Die sächsische Quarantäneverordnung gilt auch im Zusammenhang mit den von der Bundesregierung eingeführten … (Symbolbild/NAG)

Aktuelle Informationen

Aktuelle Informationen für Rückreisende finden Sie auf unserer Seite: Coronavirus: Informationen für Rückreisende

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(Hinweis: Die folgende Nachricht stammt von Anfang August 2020 und wird nur zu Archivierungszwecken öffentlich zugänglich gemacht.)

Es gibt jetzt eine neue Verpflichtung für alle Urlauber, die ihre Freizeit in einem vom Robert Koch Institute (RKI) gelisteten Risikobereich verbracht haben. Seit dem 8. August 2020 müssen sie auf das Coronavirus getestet werden. Die Bundesregierung will zusätzlich die Gesundheit der Bevölkerung schützen. Das Liste der Risikobereiche wird vom RKI ständig aktualisiert.

Die sächsische Quarantäneverordnung gilt auch im Zusammenhang mit den von der Bundesregierung eingeführten Pflichtprüfungen weiterhin. Der Freistaat Sachsen bietet alle aktuellen Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen Webseite zusammen.

Was gilt nach einem Urlaub in einem Risikogebiet?

Nach der Einreise hat jeder Urlauber 72 Stunden Zeit, um kostenlos getestet zu werden. Der Test ist obligatorisch. In Sachsen wurden an den Flughäfen Dresden und Leipzig / Halle Testzentren eingerichtet, in denen unmittelbar nach der Ankunft ein Tupfer entnommen werden kann. Ein Test ist auch nach einer Meldung an den Hausarzt möglich. Reisende können auch ihre Gesundheit im Ausland überprüfen und bei der Ankunft ein negatives Ergebnis vorlegen. Dies darf jedoch nicht älter als 48 Stunden sein.

Solange die Ärzte nicht bestätigen, dass kein Covid-19-Erreger gefunden werden konnte, müssen Reisende aus Risikogebieten sofort nach ihrer Ankunft unter Quarantäne gestellt werden. Unabhängig davon, wie der Test ausgeht, ist eine E-Mail (einreisemeldung@leipzig.de) oder ein Anruf unter 0341 123-0 im Gesundheitsamt obligatorisch. Diese Regel gilt sowohl nach einem Flug als auch nach Reisen mit dem Auto, Bus, Zug oder einem anderen Transportmittel.

Nach dem Urlaub in Nicht-Risikogebieten

Sogar Urlauber, die nicht in einem Land waren, das vom RKI als gefährlich eingestuft wurde, können einen kostenlosen Abstrich machen. Im Gegensatz zu Urlaubern aus Risikobereichen ist dies für sie freiwillig. Die Optionen sind die gleichen: Rückkehrer können entweder einen kostenlosen Test an einem der beiden sächsischen Flughäfen machen oder sich an ihren Hausarzt wenden und einen Koronatest anfordern.

Mehr Informationen:

Liste der Risikobereiche des Robert Koch-Instituts

Informationen aus dem Freistaat Sachsen für Reisende

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Quellen