Gesundheitsamt schickt automatisch Nachweise für Genesene - Stadt Leipzig

Die Bürger müssen beim Gesundheitsamt keinen Antrag auf Nachweis stellen.

Der Tag des positiven Tests muss mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegen. Nach der aktuellen Rechtslage gelten diese Bürger als „geborgen“.

Auch Genesene müssen bei Auftreten von COVID-19-typischen Symptomen (wie Atemnot, erneuter Husten, Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust) zu Hause isoliert und ein PCR-Test durchgeführt werden, sobald möglich. Das Auftreten neuer Mutationen des Virus kann sowohl bei wiederhergestellten als auch bei geimpften Personen zu Neuinfektionen führen. Daher muss jeder weiterhin die AHA-L-Regeln einhalten.

Bei Fragen steht Ihnen das Gesundheitsamt unter der Nummer 0341 123-0 (Montag bis Freitag von 9 bis 16 Uhr) oder per E-Mail an Gesundheitsamt@leipzig.de zur Verfügung.

.

Details
Quellen