„Die Zulassung der Abschlussklassen der Berufsschulen ist dringend erforderlich, um die Absolventen so schnell wie möglich im Präsenzunterricht auf die bevorstehenden Prüfungen vorzubereiten“, begründete der sächsische Bildungsminister Christian Piwarz die Entscheidung.
Seit dem 18. Januar 2021 nehmen Schüler der Abschlussklassen an weiterführenden Schulen, Sonderschulen (die nach dem Lehrplan der weiterführenden Schule unterrichtet werden), Gymnasien (11. und 12. Klasse) und beruflichen Gymnasien (12. Klasse) teil und 13) nehmen technische Schulen, Abendhochschulen, Abendgymnasien (Klassen 11 und 12) und Hochschulen (Klassen 11 und 12) an Präsenzkursen teil.
Alle anderen Kinder und Jugendlichen bleiben zu Hause. Schulen, Internate und Kindertagesstätten bleiben bis zum 14. Februar 2021 geschlossen. Für Grundschüler (Grundschule und Sonderschule, Klassen 1 bis 4) sowie für Kindertagesstätten und Kinder in Kindertagesstätten wird weiterhin eine Notfallversorgung angeboten.
Die Corona-Schutzverordnung, die Liste der Berufsgruppen mit Anspruch auf Notfallversorgung und die Formulare zum Nachweis der beruflichen Tätigkeit für die Notfallversorgung sind auf der Corona-Website der Landesregierung verfügbar www.coronavirus.sachsen.de.
Weitere Informationen zum Schulbesuch während der Sperrung finden Sie im Blog des Ministeriums: www.bildung.sachsen.de/blog.