Die erstmalige Beantragung, Verlängerung und Änderung des zugehörigen Kennzeichens sowie der Ersatz von Anwohnerparkausweisen ist möglich.
Der Online-Service kann direkt unter www.leipzig.de/bewohnerparken gestartet werden.
Erforderliche Unterlagen für den Anwohnerparkausweis
- Personalausweis oder der elektronische Aufenthaltstitel mit aktivierter Online-Ausweisfunktion,
- ein NFC-fähiges Smartphone oder Tablet mit aktivierter AusweisApp2.0 oder einen USB-Kartenleser, da die Beantragung mittels elektronischem Ausweis (eID) erfolgt.
- Neben den Daten und Angaben zur Wohnadresse innerhalb des Anwohnerparkplatzes sind Angaben zum Fahrzeughalter, zum Fahrzeug und zum Führerschein erforderlich.
Besucherparkausweise
Besucherparkausweise finden Sie online unter https://amt24.leipzig.de/Besucherparkausweis angefordert werden.
Für die Beantragung werden die gleichen Voraussetzungen wie für Anwohnerparkplätze und das Gästekennzeichen benötigt. Je nachdem, wer den Antrag stellt, ist zusätzlich eine Kopie des Personalausweises des Gastes oder des Gastgebers und eine Bestätigung des Gastgebers erforderlich.
Hintergrund
Damit setzt die Stadt Leipzig eine weitere Vorgabe des Online-Zugangsgesetzes (OZG) um. In diesem Bereich arbeitet die Verwaltung eng mit dem kommunalen IT-Dienstleister Lecos GmbH und der Komm24 GmbH zusammen. Das Online-Zugriffsgesetz verpflichtet Bund und Länder, ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch anzubieten. Die Stadt Leipzig setzt diese Vorgaben über das Verwaltungsportal Amt24 des Freistaates Sachsen um und arbeitet eng mit anderen Kommunen und Landkreisen in Sachsen zusammen.