Wiedereinführung startet am 1. Oktober 2021 - Stadt Leipzig

Das Anwohnerparken im Waldstraßenviertel im Anliegerparkplatz E wurde nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Bautzen ausgesetzt und das Areal anschließend umgestaltet. Das OVG hatte in der Parkzone E einen Widerspruch zur Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung gesehen, wonach die maximale Ausdehnung einer Fläche mit Anwohnerparkberechtigung 1.000 Meter nicht überschreiten darf.

Neuordnung des Parkgeländes

Mit der Neuordnung des Parkareals wird der OVG-Entscheidung Rechnung getragen. Der ursprüngliche Anwohnerparkplatz E wurde in die Bereiche E und G umverteilt, Bereich F blieb unverändert.

Die Abteilung Genehmigungen im Ordnungsamt hat bereits damit begonnen, den betroffenen Bürgern und Gewerbetreibenden neue Anwohnerparkausweise und neue Sondergenehmigungen zu erteilen. Um den Aufwand für die Betroffenen so gering wie möglich zu halten, senden die Mitarbeiter diese Unterlagen unaufgefordert an die bisherigen Inhaber solcher Ausweise oder Erlaubnisse. Bei Gültigkeit des neuen Anwohnerparkausweises wird die zeitliche Abstufung der bei der Erstausstellung geltenden Gültigkeitsdauer übernommen und die neuen Ausnahmegenehmigungen für Gewerbetreibende werden als Jahresausweis erneut ausgestellt.

Parkdruck wird reduziert

Die Parkordnung im Stadtteil Waldstraße reduziert nachweislich den anhaltend starken Parkdruck, wodurch Anwohner eher einen Parkplatz in unmittelbarer Nähe ihrer Wohnung finden. Wenn weniger Autos in der Nachbarschaft geparkt werden, verbessert sich in vielen Bereichen auch die Sicht für Radfahrer, Fußgänger und Autos. Dies erhöht die Verkehrssicherheit und der öffentliche Raum wird attraktiver.

Weitere Informationen

Weitere Daten sowie die für die Erstbeantragung des Anwohnerparkausweises erforderlichen Unterlagen sind auf der Website www.leipzig.de/bewohnerparken und unter www.leipzig.de/bewohnerparken-waldstrassenviertel zusammengestellt.

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