Größere mittelständische Unternehmen erhalten bis zu 100.000 Euro - Stadt Leipzig

Eine Kombination des Darlehens mit anderen Förderprogrammen ist möglich. Die Summe der verwendeten Mittel darf den durch die Corona-Krise verursachten Liquiditätsbedarf nicht überschreiten. Wer wird finanziert? Einzelunternehmen (Selbstständige), Kleinunternehmen und Freiberufler in Sachsen mit einem Jahresumsatz von bis zu einer Million Euro als Hauptbeschäftigung Größere Unternehmen mit einer Betriebsstätte in Sachsen mit bis zu 100 Mitarbeitern (Vollzeitäquivalente) und einem Jahresumsatz von über einer Million Euro im Jahr 2019 Was wird finanziert? Liquiditätsbedarf bei Unternehmen, die aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus unverschuldet mit einem Umsatzrückgang konfrontiert sind. Für Einzelunternehmen / Selbstständige und Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft kann der Lohn des …
Eine Kombination des Darlehens mit anderen Förderprogrammen ist möglich. Die Summe der verwendeten Mittel darf den durch die Corona-Krise verursachten Liquiditätsbedarf nicht überschreiten. Wer wird finanziert? Einzelunternehmen (Selbstständige), Kleinunternehmen und Freiberufler in Sachsen mit einem Jahresumsatz von bis zu einer Million Euro als Hauptbeschäftigung Größere Unternehmen mit einer Betriebsstätte in Sachsen mit bis zu 100 Mitarbeitern (Vollzeitäquivalente) und einem Jahresumsatz von über einer Million Euro im Jahr 2019 Was wird finanziert? Liquiditätsbedarf bei Unternehmen, die aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus unverschuldet mit einem Umsatzrückgang konfrontiert sind. Für Einzelunternehmen / Selbstständige und Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft kann der Lohn des … (Symbolbild/NAG Archiv)

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Eine Kombination des Darlehens mit anderen Förderprogrammen ist möglich. Die Summe der verwendeten Mittel darf den durch die Corona-Krise verursachten Liquiditätsbedarf nicht überschreiten.

Wer wird finanziert?

  • Einzelunternehmen (Selbstständige), Kleinunternehmen und Freiberufler in Sachsen mit einem Jahresumsatz von bis zu einer Million Euro als Hauptbeschäftigung
  • Größere Unternehmen mit einer Betriebsstätte in Sachsen mit bis zu 100 Mitarbeitern (Vollzeitäquivalente) und einem Jahresumsatz von über einer Million Euro im Jahr 2019

Was wird finanziert?

  • Liquiditätsbedarf bei Unternehmen, die aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus unverschuldet mit einem Umsatzrückgang konfrontiert sind.
  • Für Einzelunternehmen / Selbstständige und Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft kann der Lohn des Unternehmers subventioniert werden, wenn er in den nächsten vier Monaten 6.500 Euro nicht überschreitet.

Bedingungen

  • Für Antragsteller mit einem Jahresumsatz von bis zu 1 Million Euro im Jahr 2019 ist der Darlehensbetrag auf 50.000 Euro begrenzt.
  • Für Antragsteller mit einem Jahresumsatz von mehr als 1 Million Euro im Jahr 2019 ist der Darlehensbetrag auf 100.000 Euro begrenzt
  • Zinsfrei

Anforderungen

  • Der Sitz oder die Betriebsstätte befindet sich im Freistaat Sachsen (einschließlich Steuerbescheid), und für diese Einrichtungen besteht der Liquiditätsbedarf
  • Zum 31. Dezember 2019 befand sich das Unternehmen gemäß Artikel 2 Absatz 18 der EU-Verordnung 651/2014 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten
  • Prognose eines Umsatzrückgangs von mindestens 20 Prozent für das laufende Geschäftsjahr aufgrund der Auswirkungen der Corona-Krise
  • Die Rückzahlung des Darlehens muss unter normalen wirtschaftlichen Bedingungen innerhalb der Laufzeit des Darlehens erwartet werden

Frist / Dauer / Bewerbung

Bewerbungen können bis spätestens 30. September 2020 eingereicht werden.

Der Antrag auf Finanzierung erfolgt elektronisch über die SAB-Finanzierungsportal. Dort finden Sie auch die vollständigen Informationen.

Die Leipziger Wirtschaftsförderungsagentur berät Sie unter der Hotline 0341 123-5885 und unter Coronavirus: Informationen für Unternehmen.

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Quellen