Die Bundesregierung unterstützt die Buchbranche mit 20 Millionen Euro - Stadt Leipzig

Im Rahmen dieses Konjunkturprogramms unterstützt Kulturstaatsministerin Monika Grütters nun Verlage und Buchhandlungen mit einer Finanzierung von insgesamt 20 Millionen Euro: Verlage können Druck- und Produktionszuschüsse für Neuerscheinungen von bis zu 10.000 Euro beantragen. Kleine Buchhandlungen können bis zu 7.500 Euro für die Digitalisierung ihrer Vertriebskanäle finanzieren. Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels kümmert sich um das Bewerbungs- und Vergabeverfahren. Bewerbungen können ab dem 1. September 2020, 11.00 Uhr, eingereicht werden www.boersenverein.de/neustartkultur gefragt werden. Wenn Sie eine Finanzierung beantragen möchten, sollten Sie Ihre Unterlagen rechtzeitig einreichen, da die Zuteilung nach dem „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ erfolgt, dh nach der chronologischen Reihenfolge …
Im Rahmen dieses Konjunkturprogramms unterstützt Kulturstaatsministerin Monika Grütters nun Verlage und Buchhandlungen mit einer Finanzierung von insgesamt 20 Millionen Euro: Verlage können Druck- und Produktionszuschüsse für Neuerscheinungen von bis zu 10.000 Euro beantragen. Kleine Buchhandlungen können bis zu 7.500 Euro für die Digitalisierung ihrer Vertriebskanäle finanzieren. Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels kümmert sich um das Bewerbungs- und Vergabeverfahren. Bewerbungen können ab dem 1. September 2020, 11.00 Uhr, eingereicht werden www.boersenverein.de/neustartkultur gefragt werden. Wenn Sie eine Finanzierung beantragen möchten, sollten Sie Ihre Unterlagen rechtzeitig einreichen, da die Zuteilung nach dem „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ erfolgt, dh nach der chronologischen Reihenfolge … (Symbolbild/NAG)

Im Rahmen dieses Konjunkturprogramms unterstützt Kulturstaatsministerin Monika Grütters nun Verlage und Buchhandlungen mit einer Finanzierung von insgesamt 20 Millionen Euro:

  • Verlage können Druck- und Produktionszuschüsse für Neuerscheinungen von bis zu 10.000 Euro beantragen.
  • Kleine Buchhandlungen können bis zu 7.500 Euro für die Digitalisierung ihrer Vertriebskanäle finanzieren.
  • Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels kümmert sich um das Bewerbungs- und Vergabeverfahren.
  • Bewerbungen können ab dem 1. September 2020, 11.00 Uhr, eingereicht werden www.boersenverein.de/neustartkultur gefragt werden.

Wenn Sie eine Finanzierung beantragen möchten, sollten Sie Ihre Unterlagen rechtzeitig einreichen, da die Zuteilung nach dem „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ erfolgt, dh nach der chronologischen Reihenfolge der eingehenden Anträge, bis die Finanzierung erschöpft ist und unabhängig von einer Vereinsmitgliedschaft.

„Die Buchbranche hat stark unter der Corona-Krise gelitten“, sagte Staatsministerin für Kultur Monika Grütters auf einer Pressekonferenz im Literaturhaus Berlin. Lesungen und Messen wurden abgesagt, Verlage mussten Neuerscheinungen verschieben und viele Buchhandlungen mussten wochenlang schließen. Jetzt nimmt das Literaturgeschäft wieder Fahrt auf. „Die Bundesregierung unterstützt diese Entwicklung mit zahlreichen Maßnahmen, insbesondere aus dem Zukunftsprogramm ‚New Start Culture‘.“
Verlage und Buchhandlungen seien „das Lebenselixier unserer Buchbranche“, so Grütters weiter. Die Finanzspritze soll die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen stärken und es den Verlagen ermöglichen, mehr neue Titel zu veröffentlichen. Buchhandlungen sollen dabei unterstützt werden, ihre Online-Aktivitäten noch weiter auszubauen. Dies allein könnte „indirekt der gesamten Wertschöpfungskette des Literaturgeschäfts zugute kommen“.

Übersicht über Details zu den Förderprogrammen für Verlage und Buchhandlungen

Verlag können mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland Mittel für die Produktion neuer Bücher (gedruckte Bücher, Hörbücher oder E-Books) erhalten.

  • Druck- und Produktionskosten sind förderfähig. Letzteres beinhaltet zum Beispiel die Kosten für Satz und Lithographie, Illustration und Layout (Autorengebühren sind jedoch nicht förderfähig). In Bezug auf Hörbücher umfasst dies die Vermietung und Technologie von Studios, die Lautsprechergebühren sowie die Kosten für die Erstellung der Broschüre und der Verpackung.
  • Der maximale Förderbetrag pro Antrag beträgt 7.500 Euro pro Buchtitel für „konventionelle“ Produktion. Bei besonders umweltfreundlichen / nachhaltigen Druck- oder Produktionsprozessen erhöht sich der mögliche Förderbetrag auf 10.000 Euro für Druckbücher und auf 8.500 Euro für Hörbücher. Der Mindestfinanzierungsbetrag pro Buchtitel beträgt 2.500 Euro. Der erforderliche Eigenanteil der antragstellenden Verlage beträgt 30%.
  • Pro Verlag kann nur ein Antrag auf Finanzierung eines Buchtitels gestellt werden. Wenn der Verlag ein „verbundenes Unternehmen“ mit einem anderen Unternehmen ist, können für alle verbundenen Unternehmen maximal zwei Anträge für einen Buchtitel eingereicht werden.

Buchhandlungen Mit Hauptsitz oder Niederlassung in Deutschland erhalten Sie Unterstützung bei der Digitalisierung ihrer Vertriebskanäle – von der Anschaffung moderner Hardware über die Einrichtung eines benutzerfreundlichen Webshops bis hin zu entsprechenden Schulungen. Alle Buchhandlungen mit einem maximalen Umsatz von 2 Millionen Euro im letzten Geschäftsjahr können eine Finanzierung beantragen, sofern mindestens 50% ihres Gesamtumsatzes aus dem Verkauf von Büchern stammen.

  • Der maximale Finanzierungsbetrag pro Antrag beträgt 7.500 Euro pro Buchhandlung, der minimale Finanzierungsbetrag 1.500 Euro. Der erforderliche Anteil der antragstellenden Buchhandlungen beträgt 20%.
  • Jeder Buchladen kann nur einen Projektantrag einreichen.

Weitere Informationen finden Sie in einem Webinar. Der Börsenverein benennt Ansprechpartner für telefonische Anfragen:

  • Webinar am 26. August 2020, 17.30-18.30 Uhr zum Thema „Kultur neu starten“: Fragen und Antworten zur Finanzierung von Verlagen und Buchhandlungen: Oliver Schenk (Abteilungsleiter K 32: Grundlegende Medienfragen, Medienkompetenz bei der Bundesregierung Der Kommissar für Kultur und Medien, Alexander Skipis (Geschäftsführer des Börsenvereins) und Kyra Dreher (Geschäftsführerin der Technischen Ausschüsse des Börsenvereins) informieren über die Förderprogramme und beantworten Fragen. Anmeldung zum Webinar unter: http://bit.ly/neustartkultur-buch. Die Veranstaltung wird auch live auf der YouTube-Kanal des Börsenvereins Transfer.
  • Kontakt bei Fragen zu den Programmen: 1. Für Buchhandlungen: Telefon +49 (0) 69 1306 306, E-Mail: buchhandlung_neustartkultur@boev.de; 2. Für Verlage: Telefon +49 (0) 69 1306 325, E-Mail: verlag_neustartkultur@boev.de

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