AfD-Alarm: Bundesamt bestätigt Rechtsextremismus - droht jetzt das Verbot?
Bundesrepublik Deutschland - Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die Alternative für Deutschland (AfD) auf Bundesebene als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Diese Einstufung gilt nicht nur für die Bundesländer Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt, sondern für das gesamte Bundesgebiet. Damit steigt der Druck auf die AfD, die sich gegen diese Bewertung vehement wehrt und regelmäßig rechtliche Schritte einleitet.
Die Entscheidung des Verfassungsschutzes beruht auf der Analyse, dass die AfD Bestrebungen verfolgt, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind. Insbesondere das ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis der Partei wird als nicht mit der demokratischen Ordnung vereinbar eingestuft. Die Behörde betont, dass die AfD versucht, bestimmte Bevölkerungsgruppen aus der Gesellschaft auszuschließen, vor allem Menschen mit Migrationshintergrund aus muslimisch geprägten Ländern. Äußerungen von Vertretern der Partei, wie die von Alice Weidel, werden als verletzend gegenüber der Menschenwürde angesehen.
Politische Reaktionen auf die Einstufung
Die Neubewertung der AfD hat politische Reaktionen hervorgerufen, insbesondere aus Norddeutschland. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) äußerte sich zurückhaltend zu einem möglichen Verbotsverfahren und forderte eine sorgfältige Prüfung. Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) stellte klar, dass die Hürden für ein Verbot hoch seien, und rief zu einer sachlichen Diskussion auf. Im Gegensatz dazu fordern einige Politiker wie die stellvertretende SPD-Bundesvorsitzende Serpil Midyatli und Fraktionschef Dirk Kienscherf von der Hamburger SPD ein zügiges Verbot, da sie die AfD als Bedrohung für die Demokratie ansehen.
Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens bezeichnete die Einstufung als bedeutend und nicht überraschend. Auch die Grünen in Hamburg unterstützen die Forderung nach einem Verbotsverfahren und kritisieren die AfD vehement. Die Linken fordern ebenfalls ein schnelles Verbot, während Deniz Celik darauf hinweist, dass die regierenden Parteien den Rechtsruck mitverursacht haben.
Einstufung als gesichert rechtsextremistisch
Die Einstufung als gesichert rechtsextremistisch ist ein weiterer Mosaikstein, der ein mögliches Parteiverbot der AfD beflügeln könnte, obwohl Experten eine Einleitung eines Verbotsverfahrens als unwahrscheinlich erachten. Ein Verfahren kann jedoch nicht allein auf dieser Einstufung basieren; sie stellt eine notwendige, aber nicht ausreichende Grundlage dar. Nach den Analysen des Verfassungsschutzes ist die Gefährlichkeit der Partei ein zentrales Kriterium für ein mögliches Verbot. Technisch bleibt es der Politik überlassen, die Entscheidung über ein Verbot zu treffen.
Die AfD selbst sieht die Einstufung als politisch motivierten Angriff auf die Demokratie und kündigte rechtliche Schritte gegen die Entscheidung an. Laut ARD-Rechtsexperte Frank Bräutigam hat die neue Einstufung zunächst keine direkten Folgen für die Partei, die weiterhin an Wahlen teilnehmen kann. Dennoch könnte die Einstufung das politische Verhalten der AfD beeinflussen und die Debatte über ein Parteiverbot weiter anheizen.
Das rechtsextremistische Potential in Deutschland
Im Kontext der allgemeinen rechtsextremistischen Bewegungen in Deutschland ist die AfD nicht allein. Der Verfassungsschutz verzeichnet ein starkes rechtsextremistisches Personenpotenzial, das im Jahr 2023 rund 40.600 Personen beträgt. Dazu gehören etwa 16.300 Personen in politischen Parteien und 14.500 gewaltorientierte Rechtsextremisten. Die Zahl der rechtsextremistisch motivierten Straftaten ist ebenfalls angestiegen, was die Gefahrenlage weiter verschärft.
Mit der AfD als derzeit zweitstärkster Fraktion im Bundestag, die 20,8 Prozent der Stimmen erhielt, und einem Mitgliederpotenzial von 40.131 Personen, umfasst die Partei einen extremistischen Anteil von ca. 11.000 Mitgliedern. Die Entwicklung beobachtet der Verfassungsschutz genau, da die Partei bedeutenden Einfluss auf die politische Landschaft nimmt und somit als potentielle Bedrohung für die Demokratie angesehen wird.
Details | |
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Vorfall | Rechtsextremismus |
Ort | Bundesrepublik Deutschland |
Quellen |