Städtetag fordert Millionen für Ganztagsbetreuung in BW – Eltern bangen!
Städtetag fordert Millionen für Ganztagsbetreuung in BW – Eltern bangen!
Stuttgart, Deutschland - Der Städtetag Baden-Württemberg und mehrere Partnerorganisationen fordern dringend finanzielle Zusagen von Bund und Land zur Unterstützung der Ganztagsbetreuung an Grundschulen. Diese Forderungen wurden auf der Bildungsmesse Didacta in Stuttgart erhoben, wo die Bedeutung einer stabilen Finanzierung für die Umsetzung des rechtlichen Anspruchs auf Ganztagsbetreuung hervorgehoben wurde. Ab dem Schuljahr 2026/27 sollen alle Grundschulkinder einen Anspruch auf eine Betreuung von täglich acht Stunden an Werktagen in 48 von 52 Wochen im Jahr haben, was etwa 454.000 Kindern in Baden-Württemberg zugutekommen wird, berichtet SWR.
Der Rechtsanspruch wird in das Achte Sozialgesetzbuch (SGB VIII) integriert und sieht vor, dass die neuen Betreuungsangebote in Horten sowie in offenen und gebundenen Ganztagsschulen bereitgestellt werden. Angesichts des großen Bedarfs an Betreuungsplätzen ist eine Zusammenarbeit mit verlässlichen Partnern aus der Gesellschaft entscheidend, um die Qualität der Angebote zu gewährleisten und zu erweitern. Der Städtetag betont, dass die Finanzierung des Landes notwendig sei, um diese Angebote aufrechtzuerhalten und zu verbessern. Eltern können selbst entscheiden, in welchem Umfang ihre Kinder die Betreuungsangebote in Anspruch nehmen, wie Staatsanzeiger berichtet.
Finanzielle Herausforderungen und Lösungen
Eine zentrale Herausforderung besteht darin, dass der Investitionsstopf des Bundes in Höhe von 380 Millionen Euro nicht ausreicht, um den Nachholbedarf in Baden-Württemberg zu decken. Studien belegen, dass zehntausende Plätze fehlen. Das baden-württembergische Kultusministerium hatte zunächst ein Losverfahren zur Auswahl von Förderanträgen geplant, was auf Proteste stieß. Dieses Verfahren wurde mittlerweile verworfen, und stattdessen wird eine Finanzspritze von etwa 700 Millionen Euro bis 2030 für kommunale Schulträger bereitgestellt, wie im Bericht von SWR festgehalten wird.
Am 10. September 2021 hat der Bundesrat einem Kompromiss zum Ganztagsförderungsgesetz zugestimmt, wodurch der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung schrittweise ab 2026 eingeführt wird. Die hohe Beteiligungsquote des Bundes an den Investitionskosten soll zudem helfen, die Finanzierungslücken zu schließen. Der Bund plant, bis zu 3,5 Milliarden Euro für den Ausbau der Ganztagsbetreuung bereitzustellen, wobei die Mittel jährlich ansteigen und 2030 bis zu 1,3 Milliarden Euro pro Jahr betragen sollen, wie BMFSFJ ausführlich beschreibt.
Zukunftsperspektiven für die Ganztagsbetreuung
Der Rechtsanspruch zielt darauf ab, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern und Chancengerechtigkeit zu fördern. Durch hochwertige Betreuungsangebote wird die soziale, emotionale und körperliche Entwicklung von Kindern unterstützt. Schätzungen zeigen, dass die Erwerbstätigkeit von Müttern durch den Ausbau der Ganztagsbetreuung um zwei bis sechs Prozentpunkte steigen kann. Mit einer soliden Finanzierung und der Zusammenarbeit aller beteiligten Akteure kann der Bedarf an Ganztagsangeboten, der in vielen Regionen noch nicht gedeckt ist, endlich realisiert werden.
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Ort | Stuttgart, Deutschland |
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